Bei der Zahlungsanweisung zur Verrechnung handelt es sich um eine spezielle Vereinbarung zwischen der Deutschen Post, beziehungsweise der Postbank, und einem Kunden. Firmenkunden sind in der Regel die Adressaten dieser Serviceleistungen auf dem Postgiroamt, heute Postbank Niederlassung.
Es ist dabei zu beachten, dass der Empfänger eine natürliche Person sein muss, der die Auszahlung entweder als Bargeld erhält oder eine Gutschrift auf dem Girokonto veranlasst. Ersteres wäre vergleichbar damit, sich einen Verrechnungsscheck bar auszahlen zu lassen.
Die Zahlungsanweisung wird vom Bankkonto des jeweiligen Kunden – zum Beispiel Arbeitsamt, Arbeitsagentur oder anderen offiziellen Stellen – abgebucht.
Der Zahlungsempfänger erhält über den Vorgang eine Nachricht in seinen Briefkasten. Das wäre die grobe Definition der Zahlungsanweisung.
Als natürliche Person hast du die Möglichkeit, an der Auszahlungsstelle selbst vorzusprechen. Alternativ beauftragst du eine Person, der du eine Kontovollmacht gegeben hast. Mit der Vollmacht ist es möglich, die Einreichung in der jeweiligen Niederlassung vorzulegen.
Für diese Art der Barauszahlung gelten bestimmte Sonderbedingungen, was die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank ergänzt. Lese dir unbedingt die AGB der Postbank durch, in denen auch die Bedeutung dieser Art Geldgutschrift näher ausgeführt wird.
Nutzt du die Zahlungsanweisung zur Verrechnung? Welche Erfahrungen hast du gemacht – mit Postbank Buchungszeiten, aber auch generell mit dem Vorgang? Hast du Tipps? Wir freuen uns, deine Erfahrungen zu lesen.