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Zahlungsanweisung zur Verrechnung aus dem Briefkasten gefischt und du weißt nun nicht, was es damit auf sich hat? So viel vorab: Es handelt sich dabei um Funktionen, die von der Deutschen Post angeboten werden. Damit kannst du dir Bargeld auszahlen lassen oder eine Gutschrift auf dein Konto veranlassen. Was du rund um die Zahlungsanweisung wissen und beachten musst, erfährst du hier.

Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV): Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist eine Dienstleistung der Postbank für Firmenkunden.

  • Häufig werden Arbeitslosengeld, Kindergeld oder auch Rückerstattungen von anderen Firmenkunden auf diese Weise durchgeführt.

  • Um Bargeld zu erhalten ist es nicht notwendig, ein eigenes Girokonto zu besitzen. Die Barauszahlung kann in einer Niederlassung der Deutschen Post erfolgen.

  • Zahlungsanweisung nur zur Verrechnung kann der Zahlschein bei der Sparkasse oder einem anderen Kreditinstitut vorgelegt werden. Kunden von Direktbanken werfen den Zahlschein samt Verrechnungsscheck-Formular in den Briefkasten. Es sind Postweg plus Postbank Buchungszeiten zu beachten bis die Gutschrift erfolgt.

  • Der Zahlungsempfänger muss eine natürliche Person, keine Kontoverbindung sein. Geld einzahlen lässt sich auf diese Weise nicht von Privatleuten, nur Firmenkunden können diese Funktionen nutzen. Du kannst selbstverständlich eine Geldgutschrift auch auf deinem Geschäftskonto veranlassen.

  • Die Bargeldauszahlung sollte eine Notlösung sein. Denn es entstehen Gebühren. Der Postbank Preisaushang ist zu beachten.

  • Bei den Postbank Buchungszeiten gilt, dass bis 14 Uhr ausgestellte Zahlungsanweisungen noch am selben Tag ausgezahlt werden können.

  • Der Höchstbetrag auf dem Zahlschein beträgt 1.500 €.

  • Wer eine Kontovollmacht ausgestellt hat, kann auch einen Dritten mit dem Einreichen beauftragen.

Was bedeutet Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)?

Bei der Zahlungsanweisung zur Verrechnung handelt es sich um eine spezielle Vereinbarung zwischen der Deutschen Post, beziehungsweise der Postbank, und einem Kunden. Firmenkunden sind in der Regel die Adressaten dieser Serviceleistungen auf dem Postgiroamt, heute Postbank Niederlassung.

Es ist dabei zu beachten, dass der Empfänger eine natürliche Person sein muss, der die Auszahlung entweder als Bargeld erhält oder eine Gutschrift auf dem Girokonto veranlasst. Ersteres wäre vergleichbar damit, sich einen Verrechnungsscheck bar auszahlen zu lassen.

Die Zahlungsanweisung wird vom Bankkonto des jeweiligen Kunden – zum Beispiel Arbeitsamt, Arbeitsagentur oder anderen offiziellen Stellen – abgebucht.

Der Zahlungsempfänger erhält über den Vorgang eine Nachricht in seinen Briefkasten. Das wäre die grobe Definition der Zahlungsanweisung.

Als natürliche Person hast du die Möglichkeit, an der Auszahlungsstelle selbst vorzusprechen. Alternativ beauftragst du eine Person, der du eine Kontovollmacht gegeben hast. Mit der Vollmacht ist es möglich, die Einreichung in der jeweiligen Niederlassung vorzulegen.

Für diese Art der Barauszahlung gelten bestimmte Sonderbedingungen, was die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank ergänzt. Lese dir unbedingt die AGB der Postbank durch, in denen auch die Bedeutung dieser Art Geldgutschrift näher ausgeführt wird.

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Hinweis: Der Zahlschein muss binnen eines Monats in einer Niederlassung der Postbank oder einem anderen Kreditinstitut vorgelegt werden. Die Funktionen sind ähnlich dem Vorgang, einen Verrechnungsscheck in bar einlösen zu lassen.

Zahlungsanweisungen nur bei der deutschen Postbank?

Zum Postgiroamt gehen, weil die Einreichung einer Zahlungsanweisung im Briefkasten gelandet ist?

Das klingt nach viel Aufwand für eine Bargeldauszahlung, der allerdings nicht sein muss. Korrekt ist, dass es sich dabei um eine Besonderheit der Deutschen Post, beziehungsweise eine Serviceleistung der Postbank handelt.

Diese Art der Gutschrift kann infrage kommen, wenn ein Zahlungsempfänger kein eigenes Konto besitzt oder die Bankverbindung nicht bekannt ist.

Häufig verwenden Arbeitsamt und Arbeitsagentur diese Methode, um einen Vorschuss oder eine Nachzahlung an einen Leistungsempfänger zu schicken.

Zugriff auf das Geld haben Empfänger jedoch nicht nur in einer Niederlassung der Deutschen Post AG. Dort kann der Zahlschein als Bargeld ausgezahlt werden. Ansonsten ist das Einlösen bei anderen Banken, Direktbanken oder der Sparkasse möglich.

Die Sparkasse oder andere Banken lösen diesen Zahlschein jedoch nur wie einen Verrechnungsscheck ein.

Was kostet eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung?

Die Zahlungsanweisung verursacht Gebühren für den Zahlungsempfänger. An der Auszahlungsstelle wird ein Entgelt fällig. Das lässt sich dem Postbank Preisaushang entnehmen. Zu beachten ist, dass der Höchstbetrag für die Auszahlung 1.500 € beträgt.

Mit diesen Kosten, die zu deinen Lasten gehen, musst du rechnen:

  • bis 50 €: 3,50 €

  • 50 bis 250 €: 4,00 €

  • 250 bis 500 €: 5,00 €

  • 500 bis 1.000 €: 6,00 €

  • 1.000 bis 1.500 €: 7,50 €

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Tipp: Gebühren für dich fallen nicht an, wenn du dir den Verrechnungsscheck bar einlösen lassen willst oder eine Kontogutschrift möchtest und auf dem Verrechnungsscheck-Formular „ohne Auszahlungsentgelt“ vermerkt ist.

Wie funktioniert eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung?

Firmenkunden oder auch das Arbeitsamt machen immer wieder Gebrauch von der Zahlungsanweisung.

Möchtest du Kindergeld, Arbeitslosengeld oder eine Rückzahlung deines Stromversorgers erhalten, gehst du wie folgt vor:

  • 1

    Die Gutschrift kommt zu dir in den Briefkasten.

  • 2

    Um eine Auszahlung in bar zu veranlassen, gehst du zur Postbank um den Scheck einlösen zu lassen. Hast du ein Bankkonto bei der Postbank, kannst du dir nicht nur den Verrechnungsscheck in bar auszahlen lassen, sondern auch auf den Konto dort das Geld einzahlen lassen.

  • 3

    Alternativ gehst du mit dem Verrechnungsscheck-Formular zu deiner Sparkasse oder deiner Bank. Beachte, dass es bei anderen Banken als der Postbank nur als Kontogutschrift funktioniert. Wenn du jemand eine Kontovollmacht erteilt hast, kann das auch eine dritte Person in deinem Auftrag erledigen.

  • 4

    Kunden von Direktbanken müssen die Zahlungsanweisung plus ausgefülltes Verrechnungsscheck-Formular in den Briefkasten werfen. Den Postbank Scheck einlösen funktioniert hier ebenfalls nur als Gutschrift auf dem Konto.

  • 5

    Eine Barauszahlung erfolgt sofort. Bargeld einzahlen via Verrechnungsscheck wird dir ebenfalls direkt gutgeschrieben und du kannst darüber verfügen. Extrem wichtig bei Kindergeld und Arbeitslosengeld, wenn du Rechnungen begleichen musst.

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Hinweis: Beachte den Postbank Preisaushang! Wenn du den Scheck nicht gutschreiben lässt und lieber eine Bargeldauszahlung möchtest, entstehen dir saftige Kosten.

Den Zahlschein bei Direktbanken einlösen

Kunden von Direktbanken müssen sich keine Sorgen machen. Denn der Zahlschein kann nicht nur bei Filialbanken, sondern auch bei Direktbanken eingelöst werden.

Direktbankkunden können sich nicht den Verrechnungsscheck bar auszahlen lassen. Notwendig ist dafür das sogenannte Verrechnungsscheck-Formular, manchmal auch Formular zur Scheckeinreichung genannt.

Dieses Verrechnungsscheck-Formular wird ausgefüllt und mit der Deutschen Post an die Bank geschickt. Um den deutschen Postbank Scheck zur Verrechnung einlösen zu können, ist dieses Formular, das deine Kundennummer und IBAN tragen muss, zwingend erforderlich. Sonst können die Onlinebanken den Scheck nicht zuordnen.

Bargeld einzahlen auf das Girokonto funktioniert unabhängig vom Kontotyp – auch bei einem Gemeinschaftskonto oder einen Geschäftskonto.

Wichtig bei der Einreichung ist auch, dass dieses Konto auf deinen Namen läuft. Du kannst daher Arbeitslosengeld oder Kindergeld nicht einfach auf eine beliebige Bankverbindung stellen.

Mit einer Ausnahme: Du kannst eine Vertrauensperson die Zahlungsanweisung übergeben. Diese Person schreibt ihre Daten auf die Rückseite und unterschreibt.

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Tipp: Du willst das Geld aus der Zahlungsanweisung dem Konto eines Dritten gutschreiben lassen? Erlaube den Zugriff auf deine finanziellen Angelegenheiten nur einer Person, die sich auch an eure Vereinbarung hält. Die beste Vereinbarung nutzt dir nämlich nichts, wenn derjenige, der Zugriff auf ein Konto hat, dir den Betrag vorenthält. Da aufgrund der Gebühren diese Art des Geldempfangs nur eine Notlösung ist, wäre es an der Zeit, über ein eigenes Bankkonto nachzudenken. Das gibt es sogar als kostenloses Girokonto.

Zahlungsanweisung zur Verrechnung vom Arbeitsamt einlösen

Du hast ein eigenes Girokonto und führst auch mit deinem Partner kein Gemeinschaftskonto? Beziehst du Leistungen von der Arbeitsagentur, kannst du dir Hartz IV oder Zuschüsse auch als Bargeld auszahlen lassen.

Im Arbeitsamt befindet sich oft ein Kassenautomat, der es dir direkt ermöglicht, den Betrag als Bargeld zu beziehen. Die Grenze liegt allerdings bei 1.000 €. Deine Identität wird dabei geprüft.

Falls du keine Kontoverbindung besitzt und das Arbeitsamt keine Auszahlungsstelle oder Automaten hat, kannst du den Zahlschein auch im Postamt einlösen. Dafür hast du einen Monat Zeit ab Ausstellungsdatum.

Die Vereinbarung für Auszahlungen gemäß der Postbank Buchungszeiten ist dabei wie folgt: Wurde das Formular bis 14.00 Uhr ausgestellt, kannst du noch am selben Tag in der Postbank den Scheck einlösen. Erst am Folgetag kannst du in der Postbank den Scheck einlösen, wenn das Dokument später am Tag ausgestellt wurde.

In einem anderen Kreditinstitut kannst du dir leider kein Bargeld auszahlen lassen.

Möchtest du danach Geld einzahlen auf ein anderes Konto, zum Beispiel von Freunden oder einem Familienmitglied, ist das selbstverständlich kein Problem. Bedenke jedoch, dass die Gebühr für Fremdeinzahlungen am Schalter einer anderen Bank dann zu deinen Lasten geht. Das sollte nur eine Notlösung sein, bewahre das Geld besser in bar auf.

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Wichtig: Gemäß Vereinbarung werden im Postgiroamt keine Zahlungsanweisungen eingelöst, die einen Geldbetrag von 10 € nicht übersteigen. Du musst daher so lange mit der Einreichung warten, bis sich 10 € angesammelt haben. Mit einer Ausnahme: Wenn du länger als sechs Monate keine Geldauszahlung beantragt hast, kannst du auch bei einer geringeren Summe den Verrechnungsscheck in bar auf die Hand zahlen lassen.

Die Arbeitsagentur behält Gebühren für die Barauszahlung ein. Das sind 2,85 €, die dir direkt von der Leistung abgezogen werden.

Nur, wenn du nachweisen kannst, dass es dir unmöglich ist, bei einem Bankinstitut eine Kontoverbindung zu führen, werden dir diese Gebühren erlassen.

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Hinweis: Aufgrund von Mehraufwand und Gebühren sollte der Verrechnungsscheck nur eine Notlösung sein. Seit 2016 hat jeder, der sich legal in Deutschland aufhält, das Recht auf ein Girokonto, das ohne Dispokredit auf Guthabenbasis (siehe auch Guthabenkonto) geführt wird. Ein derartiges Jedermann-Konto gibt es bei der Sparkasse, bei Banken, die Filialen unterhalten und bei Direktbanken. Das ist in der Regel kein kostenloses Girokonto, allerdings sind die Gebühren im Verhältnis niedriger, als jedes Mal Geld an der Auszahlungsstelle zu lassen.

Fazit

Die Zahlungsanweisung als Verrechnungsscheck wird von Firmenkunden, aber vor allem vom Arbeitsamt genutzt.

Die Funktionen sind kostenpflichtig, die Gebühren für die Barauszahlung trägt der Kunde. Die Arbeitsagentur zieht zudem die Kosten für den Vorgang von den Leistungen ab.

In Zeiten von einem kostenlosen Girokonto mutet die Zahlungsanweisung wie ein Relikt an – in einigen Fällen hat sie jedoch durchaus noch ihre Berechtigung, weshalb es grundsätzlich gut ist, darüber Bescheid zu wissen.

FAQ

Was ist eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung?
Wer kann die Zahlungsanweisung (ZzV) nutzen?
Wer stellt eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung aus?
Wo kann ich eine Zahlungsanweisung in bar auszahlen lassen?
Ist die Zahlungsanweisung für mich als Empfänger kostenlos?
Warum hat mir die Arbeitsagentur 2,85 € abgezogen bei der Zahlungsanweisung?
Wie lange ist eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung gültig?
Ab welchem Betrag kann ich eine Zahlungsanweisung einlösen?
Wie viel Geld kann ich maximal mit einer ZzV erhalten?
Gibt es eine Alternative zur Zahlungsanweisung zur Verrechnung?
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Nutzt du die Zahlungsanweisung zur Verrechnung? Welche Erfahrungen hast du gemacht – mit Postbank Buchungszeiten, aber auch generell mit dem Vorgang? Hast du Tipps? Wir freuen uns, deine Erfahrungen zu lesen.

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Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.

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