Ein Gemeinschaftskonto hat mindestens zwei Kontoinhaber und ist daher der ideale Alltagsbegleiter für die Finanzen von Ehepaaren, Lebenspartnern oder Studenten-WGs. Vor der Eröffnung eines gemeinsamen Girokontos gilt es nicht nur die Angebote zu vergleichen, sondern sich auch über die rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen zu kümmer.
Wir haben zahlreiche Konditionen und Leistungen von Partnerkonten miteinander verglichen und stellen dir hier die besten vor, um dir die Entscheidung für das beste gemeinsame Girokonto zu erleichtern.
Gemeinschaftskonto Vergleich: 12 gemeinsame Konten im Überblick (09/2024)
Welches Gemeinschaftskonto ist das beste? Es ist gar nicht so leicht, bei all den Banken eine Auswahl zu treffen. Wir haben verschiedene Angebote getestet und stellen dir die besten Gemeinschaftskonten in der folgenden Vergleichsübersicht vor.
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,50 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft gratis
Girocard:
0,99 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
VISA Debitkarte kostenlos, VISA Kreditkarte 2,49 € pro Monat (optional)
Dispozins:
9,29 % p. a. mit Aktivstatus, sonst 9,89 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei an Automaten mit Visa-Zeichen. Im Handel: kostenfrei an teilnehmenden Geschäften. Im Ausland: in Euro kostenfrei an Automaten mit Visa-Zeichen, mit Aktivstatus auch in anderen Währungen, ohne Aktivstatus 2,2 % Gebühren. Mit Visa Kreditkarte fast überall kostenfrei.
Bargeld einzahlen:
An DKB-Automaten in Berlin und München (Gebühr: 1,5 % vom eingezahlten Betrag, mind. 2,50 €, maximal 15 €; max. 14.995 € pro Tag).
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, bei aktiver Nutzung und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
1,00 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
VISA-Debitkarte inklusive, VISA 1,90 € pro Monat (optional)
Dispozins:
eingeräumte Kontoüberziehung: 10,15 % p. a.; geduldete Kontoüberziehung: 14,65 % p. a.
Bargeld abheben:
In Deutschland: girocard ermöglicht kostenlose Bargeldabhebungen bei Cash Group, Shell und ausgewählten Händlern. Im Ausland: Visa-Debitkarte bietet drei gratis Abhebungen monatlich an Visa-Automaten, weitere Abhebungen kosten je 4,90 €.
Bargeld einzahlen:
3x jährlich kostenlos bei der Commerzbank, danach 4,90 € pro Einzahlung
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 9,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 2,50 €
Girocard:
1x Commerzbank Girocard inklusive
Kreditkarte:
ab 39,90 € pro Jahr
Dispozins:
12,45 % p. a.
Bargeld abheben:
im Inland: unbegrenzt kostenfrei an Automaten der Cash Group und an teilnehmenden Shell-Tankstellen, 2,50 € am Commerzbank-Schalter. Im Ausland: 1,95 % des Umsatzbetrages, mindestens 5,98 €
Bargeld einzahlen:
unbegrenzt kostenfrei an Geldautomaten der Commerzbank
Grundgebühren:
0,00 € ab 700 € Geldeingang im Monat, sonst 4,90 € pro Monat. Für alle unter 28 Jahren dauerhaft kostenlos.
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
0,99 € pro Monat (optional)
Debitkarte:
1x VISA Card [Debitkarte] inklusive
Dispozins:
10,99 % p. a.
Bargeld abheben:
im Inland: kostenfrei an Geldautomaten mit VISA-Zeichen. Im Ausland: kostenfrei an Geldautomaten mit VISA-Zeichen ab 50 €, Fremdwährung 1,99 % des Betrages.
Bargeld einzahlen:
über ING Bargeld oder ING Automaten kostenfrei; ReiseBank AG bis zu 25.000 € für 7,50 € je angefangene 5.000 €
Grundgebühren:
0,00 € bei monatlichem Geldeingang ab 700 € und für alle unter 28 Jahren, sonst 4,00 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis
Girocard:
1 € pro Monat (optional)
Kreditkarte:
1x VISA Card Debit inklusive, VISA Card Gold 9,00 € pro Monat
Dispozins:
10,90 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei ab 50 € im EWR an Automaten mit VISA-Zeichen. Im Handel: kostenfrei mit der girocard bis zu 200 € in teilnehmenden Supermärkten. Im Ausland: kostenfrei ab 50 € im EWR an Automaten mit VISA-Zeichen.
Bargeld einzahlen:
bei der ReiseBank ab 1.000 € bis 25.000 €, Gebühr 7,50 € je angefangene 5.000 €
Grundgebühren:
0,00 € ab 0,01 € Geldeingang im Monat, sonst 1,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 3,00 €
Girocard:
Sparkassen-Card 6 € pro Jahr (optional)
Kreditkarte:
29,90 € pro Jahr
Dispozins:
9,44 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei bei teilnehmenden Handelspartnern und 4x Abhebungen an Automaten der Sparkassen gratis, danach 2 €. Im Ausland: kostenfrei mit kostenpflichtiger Kreditkarte
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Automaten der Frankfurter Sparkasse
Grundgebühren:
1,90 € pro Monat, kostenfrei für Schüler, Azubis und Studenten
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 2,50 €
Girocard:
1x Postbank Card inklusive
Kreditkarte:
kostenpflichtig, Kosten unterscheiden sich nach Karte, Umsatz und Leistungen
Dispozins:
11,65 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: kostenfrei an Automaten der Postbank, teilnehmenden Shell-Tankstellen und Handelspartnern, Cardpoint-Automaten mit Postbank-Logo, Automaten der Cash Group; 1,50 € am Schalter der Postbank bis 1.000 € Auszahlung. Im Ausland: 5,99 € pro Abhebung
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Schalter oder Geldautomaten der Postbank
Grundgebühren:
0,00 € ab einem monatlichen Geldeingang von 700 €, sonst 3,90 € pro Monat
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft je 3,00 €
Girocard:
Sparkassen-Card 6 € pro Jahr (optional)
Kreditkarte:
1 Jahr kostenfrei, dann 29,90 € pro Jahr
Dispozins:
9,44 % p. a.
Bargeld abheben:
Im Inland: 6x pro Monat kostenfrei an Sparkassen-Automaten, danach 2 €; kostenfrei bei teilnehmenden Handelspartnern. Im Ausland: kostenfrei mit kostenpflichtiger Kreditkarte
Bargeld einzahlen:
kostenfrei am Automaten der Frankfurter Sparkasse
Buchungen:
beleglos gratis / beleghaft nicht möglich
Karten:
bis zu 3
Karten inklusive (Maestro & Mastercard)
Dispozins:
nicht verfügbar
Bargeld abheben:
In Europa: 6x kostenfrei pro Monat, weitere 5x je 0,99 € pro Abhebung, jede weitere 2,99 € an allen Mastercard-Automaten
Bargeld einzahlen:
100 € kostenfrei pro Monat, danach 2,5 % Gebühr
Hinweis nach § 18 Abs. 6 Zahlungskontengesetz: Bitte beachte, dass dieser Vergleich keinen kompletten Marktüberblick darstellt.
Gemeinschaftskonto: das Wichtigste in Kürze
Wähle gemeinsam mit deinem Partner eine Bank und besprecht die Kontoeröffnung, um ein Gemeinschaftskonto für eure gemeinsamen finanziellen Bedürfnisse einzurichten.
Je nach gewähltem Modell können Transaktionen entweder ohne Zustimmung des anderen Mitinhabers (Oder-Konto) oder nur gemeinsam mit beiden Inhabern (Und-Konto) durchgeführt werden.
Viele Direktbanken erlauben, ein Gemeinschaftskonto ohne zusätzliche Gebühren zu führen, was für eine kostengünstige gemeinsame Kontoverwaltung sorgt.
Vereinbart eine faire Aufteilung der gemeinsamen Kosten, zum Beispiel 50/50 oder entsprechend eurer individuellen Einkommen, um die finanzielle Last gerecht zu verteilen.
Legt gemeinsam regelmäßige Einzahlungen fest, um das Konto mit ausreichend Geld für gemeinsame Ausgaben, Rechnungen und Notfälle zu versorgen.
Erstellt gemeinsam einen detaillierten Budgetplan, der eure monatlichen Kosten, Sparziele und langfristigen finanziellen Pläne berücksichtigt.
Alle Inhaber eines Gemeinschaftskontos haften aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung gemeinschaftlich für Verbindlichkeiten. Deshalb ist ein gemeinsames Konto nur dann empfehlenswert, wenn gegenseitiges Vertrauen zwischen den Kontoinhabern besteht.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Privatkonto, das von zwei oder mehr Inhabern als Kontokorrentkonto geführt wird. Das darauf befindliche Guthaben gehört allen Inhabern zur Hälfte.
Gründe für ein Gemeinschaftskonto
Die meisten Paare entscheiden sich für ein Gemeinschaftskonto, wenn der Einzug in die erste eigene Wohnung ansteht. Von diesem Girokonto aus werden dann die Miete, Nebenkosten, Strom, der Lebensunterhalt, gemeinsame Anschaffungen sowie ein Urlaub finanziert. So können die Ausgaben des täglichen Lebens zentral organisiert und besser kontrolliert werden. Das Konto fungiert sozusagen als Haushaltskasse.
Einige Paare behalten jeweils ein Einzelkonto und führen das Gemeinschaftskonto zusätzlich, wobei jeder gemäß seinem Verdienst einen Anteil überweist. Andere führen ausschließlich ein Girokonto mit dem Partner zusammen.
Um ein gemeinsames Konto zu führen, muss keine Ehe- oder Lebenspartnerschaft vorliegen. Auch Studenten fahren mit diesem Modell gut, um die Kosten einer WG transparent und fair zu verwalten.
Was spricht gegen ein Gemeinschaftskonto?
Bei einem Gemeinschaftskonto haften alle Inhaber. Reizt ein Partner den Dispo aus oder räumt das Konto, muss der andere dafür geradestehen.
Auch wenn ein Partner einen sehr leichtsinnigen Umgang mit Geld hat, kann das Ehekonto zu einem Problem werden. Befindet sich ein Inhaber in finanziellen Schwierigkeiten und steht eine Pfändung ins Haus, sollte von der Kontoeröffnung Abstand genommen werden.
Ein weiterer Nachteil ist, dass das Konto in einem solchen Fall nicht in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden kann. Das ist nur bei einem Einzelkonto möglich.
Hinweis: Gründer und Gewerbetreibende können kein Gemeinschaftskonto eröffnen. Sie benötigen ein Geschäftskonto.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Ein Partnerkonto ist ohne Zweifel praktisch. Trotzdem sollten vor der Entscheidung die Vor- und Nachteile genau und vor allem individuell beleuchtet werden.
Vorteile
Gemeinsame, zentrale Organisation der Finanzen
Anteile müssen nicht mehr berechnet werden, da jeder seinen Teil zahlt
Nebenkosten werden zentral vom Gemeinschaftskonto aus beglichen
Faire Aufteilung anhand der Einkommensverhältnisse
In Kombination mit Tagesgeldkonto Möglichkeit, gemeinsam Rücklagen zu bilden
Nachteile
Streitigkeiten vorprogrammiert, wenn Partner ein unterschiedliches Verhältnis zum Geld haben
Jeder Kontoinhaber kann ohne Wissen des anderen das Dispolimit ausschöpfen oder das Konto räumen
Gibt es bei einem Partner eine Pfändung, wird das Geld des anderen ebenfalls dafür eingesetzt
Probleme der Kontoauflösung bei strittigen Trennungen
Wer kann ein gemeinsames Konto eröffnen?
Anders als vermutet, können nicht nur Ehepaare ein Gemeinschaftskonto eröffnen:
Ehepaare
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Paare, die zusammenleben
Wohngemeinschaften
Achtung: Ein Gemeinschaftskonto kann nicht eröffnet werden, wenn nur einer von beiden über 18 Jahre alt ist. Die Inhaber eines Partnergirokontos müssen beide volljährig sein.
Wichtig zu wissen ist, dass die meisten Banken einen gemeinsamen Wohnsitz als Bedingung für die Kontoeröffnung voraussetzen. Studenten, die neben ihrem eigenen Studentenkonto ein WG-Konto führen und in einer anderen Stadt studieren, sollten deshalb frühzeitig ihren Wohnsitz ändern.
Falls nicht, kann ein gemeinsames Konto auch geführt werden von:
Erbengemeinschaften
Vereinen
Projektbezogen arbeitenden Gruppen
Freundeskreisen
Sollte ich mit meinem Partner ein Gemeinschaftskonto führen?
Diese Frage kann natürlich nur jeder individuell für sich beantworten. Doch die folgenden Gründe sprechen für ein gemeinsames Konto:
Die Beziehung ist stabil und das Paar tätigt gemeinsame Ausgaben
Es wird ein gemeinsamer Haushalt geführt
Kosten des Alltags sollen besser organisiert werden
Beide Partner pflegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Geld
Die Kosten des Alltags sollen besser organisiert werden.
Es besteht ein besserer Überblick über die Finanzen. So lässt sich leichter feststellen, wo das Geld bleibt und es besteht die Möglichkeit, Sparpotenzial zu entdecken.
Welches ist das beste Gemeinschaftskonto?
Viele Angebote behaupten, das beste Girokonto zu sein. Da fällt die Auswahl natürlich schwer. Ein ideales Gemeinschaftskonto erfüllt immer die Ansprüche seiner Besitzer.
Da das Gemeinschaftskonto in der Regel als Haushaltskonto geführt wird, ist eine gute und bestenfalls kostenlose Bargeldversorgung unserer Meinung nach unabdingbar. Ein Kriterium sind auch die Kontoführungsgebühren – manchmal sind die paar Euro im Monat besser, wenn dadurch unbegrenzt gratis Geld abgehoben oder auch eingezahlt werden kann.
Hinweis: Eine Bargeldversorgung ist dir und deinem Partner wichtig? Dann schaut bevorzugt nach Kontomodellen, die eine gebührenfreie Bargeldversorgung anbieten. Banken, die einen Geldautomaten mit Einzahlfunktion haben, sind zu bevorzugen. Besonders im Alltag kommt schnell einiges an Kleingeld zusammen. Da lohnt sich ein Girokonto mit Geldautomaten, um das Kleingeld einzuzahlen. Einige wenige Direktbanken bieten die Möglichkeit zum Geld einzahlen über eine Partnerbank an.
Gemeinschaftskonto vs. Einzelkonto – wo sind die Unterschiede?
Ein Einzelkonto hat nur einen Inhaber, der alleine zugriffsberechtigt ist. Für die Kontoeröffnung muss auch nur diese Person unterschreiben.
Wenn gewünscht ist, dass andere Zugriff auf dieses Bankkonto haben, können Kontovollmachten ausgestellt werden. Bevollmächtigte erhalten eine Bankkarte und können selbstständig Transaktionen durchführen. Diese Vollmacht lässt sich jedoch jederzeit wieder entziehen.
In Ehen, festen Partnerschaften und Wohngemeinschaften empfiehlt sich als Alternative das Gemeinschaftskonto. Hier gibt es mehrere Kontoinhaber, was nicht nur bedeutet, dass alle Zugriff haben, sondern auch gemeinsam haften.
Kann man ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln?
Das kommt auf das Geldinstitut drauf an. In unserem Vergleich gibt es Banken, die eine Umwandlung ermöglichen. Die überwiegende Mehrheit verlangt jedoch, das gemeinsame Konto separat zu eröffnen. Das Einzelkonto kann dann gekündigt oder beibehalten werden.
Tipp: Wir empfehlen Bewohnern einer WG trotz Gemeinschaftskontos das zweite Konto weiterhin zu führen. Ein 2-Kontenmodell oder Mehrkontenmodell bringt mehr Sicherheit. Sollte ein Mitbewohner das Gemeinschaftskonto leeren, ist zumindest noch Geld auf dem Einzelkonto, auf das niemand anderes außer man selbst Zugriff hat.
Kann man ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?
Auch hier zeigte sich im Test der verschiedenen Kontomodelle, dass es Unterschiede bei den Banken gibt. Einige Onlinebanken gestatten sogar nur ein Konto pro Inhaber, was bedeutet, eine Entscheidung zwischen einem Einzel- oder Gemeinschaftskonto treffen zu müssen.
Ist ein gemeinsames Konto für 3 Personen und mehr möglich?
Gerade bei einem WG-Konto reichen zwei Kontoinhaber nicht aus. Einige wenige Banken, die wir in der Tabelle gelistet haben, gestatten mehr als zwei Kontoinhaber. Trotzdem muss der Rest wie die Gebührenstruktur auch passen. Wir empfehlen, das beste Gemeinschaftskonto zu wählen und gegebenenfalls mehrere Vollmachten einzurichten.
Achtung: Sei nur dann Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos, wenn du deinen Mitbewohnern auch wirklich vertraust. Behalte stets im Hinterkopf, dass du für die Schäden von anderen Kontoinhabern haftest. Wir empfehlen dir auf das Gemeinschaftskonto ausschließlich die Ausgaben für die WG (Miete, Nebenkosten, Putzmittel, Nahrungsmittel etc.) zu überweisen und den Rest sicherheitshalber auf deinem Einzelkonto zu lassen.
Kann man ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz eröffnen?
Die meisten Banken setzen eine gemeinsame Meldeadresse verpflichtend voraus. Das Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz bleibt die Ausnahme. Kümmere dich deshalb rechtzeitig darum, dass du deinen Wohnsitz änderst. Erst, wenn die Meldeadressen identisch sind, kann das Partnerkonto eröffnet werden.
Hinweis: Auch Online-Banken lehnen den Online-Antrag oftmals ab, wenn die Meldeadresse nicht identisch ist.
Kann bei einem WG-Konto der Inhaber bei Mitbewohnerwechsel ausgetauscht werden?
Ja, das geht ohne Probleme. Während eine Umschreibung eines Einzelkontos nicht möglich ist, kann bei einem ODER-Konto auf Antrag ein Inhaber ausgetauscht werden.
Kann man das Gemeinschaftskonto wechseln?
Wem das Gemeinschaftskonto zu teuer ist und feststellt, dass eine andere Bank eines zu besseren Konditionen anbietet, sollte über einen Kontowechsel nachdenken. Im besten Fall kommt das neue Gemeinschaftskonto sogar ganz ohne Kontoführungsgebühr aus und bietet ein benutzerfreundliches Online-Banking an.
Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto
In Deutschland sind alle Einlagen gesetzlich bis 100.000 € abgesichert. Bei zwei Kontoinhabern erhöht sich diese Summe auf 200.000 €. Eventuell weitere Finanzprodukte wie Sparanlagen sind in diesem Betrag inkludiert. Viele Banken sind darüber hinaus in weiteren, freiwilligen Entschädigungsfonds organisiert. Teilweise entsteht dadurch eine unbegrenzte Haftung bei Schäden am Vermögen.
ODER-Konto vs. UND-Konto
Es gibt insgesamt zwei Modelle beim Gemeinschaftskonto: ODER-Konto und UND-Konto.
Was ist ein ODER-Konto?
Bei einem ODER-Konto können beide Kontoinhaber unabhängig voneinander über das Konto und den Guthaben verfügen. Für eine Transaktion ist die Zustimmung des anderen nicht erforderlich.
Der große Vorteil
Flexibles Banking: Jeder Partner hat seine eigene Girokarte, kann Geld abheben, den Dispo nutzen oder Überweisungen tätigen – das ODER-Konto ist damit alltagstauglich und perfekt, um die Finanzen zu verwalten.
Risiken des ODER-Kontos
Missbrauchsgefahr: Nicht unerwähnt bleiben darf die Missbrauchsgefahr. So kann im Streit ein Partner das Konto räumen und der andere kann nichts dagegen tun.
Was ist ein UND-Konto?
Bei einem UND-Konto kann keine Transaktion durchgeführt werden, ohne dass der andere Kontoinhaber informiert wird und zustimmt. Das kann im Alltag sehr unflexibel sein, da bislang nicht einmal Geld am Automaten abheben möglich ist. Wer schnell einmal die Einkäufe im Supermarkt mit der Karte vom Gemeinschaftskonto bezahlen möchte, kann an der Kasse erst dann bezahlen, wenn die Einwilligung des anderen Kontoinhabers vorliegt. Das UND-Konto wird nur noch von wenigen Banken angeboten.
Der große Vorteil
Maximale Sicherheit: Das Geld auf dem Konto ist sehr sicher, da immer beide Inhaber einem Vorgang zustimmen müssen. Alleingänge sind so nicht möglich.
Nachteil des UND-Kontos
Einschränkung der Flexibilität: Die Nutzung des UND-Kontos setzt immer die Zustimmung der beiden Kontoinhabern voraus, was die Flexibilität bei der Nutzung sehr einschränkt.
Unterschiede beim UND- und beim ODER-Konto
Für die Banken ist das ODER-Konto, über das jeder alleine verfügen kann, die Norm. Im Alltag einer Partnerschaft oder bei einer WG eignet sich das UND-Konto nicht.
Allerdings stellt diese Kontoform, bei der alle einer Transaktion zustimmen müssen, eine gute Lösung für Vereine und Erbengemeinschaften dar.
ODER-Konto in UND-Konto umwandeln
Theoretisch ist es möglich, das ODER-Konto in ein UND-Konto umzuwandeln. Das geht aber nur, wenn die Bank das UND-Kontomodell auch anbietet. Für die Umwandlung ist das Einverständnis aller Kontoinhaber notwendig.
Was sollte ein Gemeinschaftskonto mitbringen?
Auf dem Bankmarkt gibt es zwar zahlreiche Anbieter, aber dennoch solltest du dich nicht für das erstbeste Angebot entscheiden.
Wir empfehlen dir, auf folgende Konditionen Wert zu legen, damit das Gemeinschaftskonto so günstig wie möglich ist:
Keine Kontoführungsgebühren: Es sei denn, ein regelmäßiger Bargeldbezug ist wichtig, dann sollte das Konto aber nicht mehr als 60 € jährlich (5 € pro Monat) kosten.
Kein Mindestgeldeingang: Viele Banken versprechen ein gratis Konto, aber haben im Kleingedruckten stehen, dass die Kontogebühren nur bei einem monatlichen Mindestgeldeingang im drei- bis vierstelligen Bereich entfallen.
Kostenlose Girocard + Ersatzkarte: Beide Mitinhaber sollten eine eigene kostenlose Girocard erhalten, um damit in Geschäften bezahlen zu können, um nicht nur auf die Banking-App am Smartphone angewiesen zu sein.
Guthabenzinsen bei Tagesgeld- und Festgeldkonten: Dadurch kannst du das gemeinsame Ersparte vermehren lassen.
Kostenlose Kreditkarte: Achte bei der Wahl des Kontos darauf, dass zwei Kreditkarten ausgegeben werden. Die Kreditkarten enthalten im besten Falle Versicherungen, sodass beide Kontoinhaber gleichberechtigt geschützt sind.
Niedriger Dispozins: Bei unerwarteten Ausgaben ist ein Dispo Gold wert. Ein Konto mit einem niedrigen Dispozins ist stets zu bevorzugen. Bei manchen Banken bezahlst du nur 6 % Zinsen.
Kündigungsfristen: Im Leben kann es immer mal Umstände geben, die dazu führen, dass das Gemeinschaftskonto beispielsweise wegen einer Trennung gekündigt werden soll. Daher sind Konten mit einer kurzen Kündigungsfrist ideal.
Wichtig: Erkundige dich bei der Bank, wie die Bankgeschäfte online ablaufen, wenn jeder Mitinhaber sie über sein eigens Smartphone tätigen möchte. Je nach TAN-Verfahren, ODER-Konto vs. UND-Konto kann es sich als ziemlich nervig herausstellen, wenn für jede Transaktion die Zustimmung des anderen erforderlich ist.
Können Arbeitslose ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Im Prinzip ist es möglich. Allerdings können hier schnell Probleme auftauchen, wenn ein Mitinhaber des Kontos Hartz IV erhält.
Der Grund ist, dass derjenige, der Leistungen vom Jobcenter bekommt, dem Amt beweisen muss, dass trotz des Gemeinschaftskontos keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. Ansonsten rechnet das Jobcenter das auf das vom anderen Partner überwiesene Geld als Bedarfsgemeinschaft an.
Da die Sache ziemlich kompliziert sein kann, raten wir Arbeitslosen von dem Abschluss eines Gemeinschaftskontos ab. In dem Fall ist es besser, wenn sich der Erwerbslose ein Girokonto für Arbeitslose eröffnet.
Gemeinschaftskonto Test: Worauf ist bei einem gemeinsamen Konto zu achten?
Wie bei jedem Konto ist auch bei einem Haushaltskonto auf die Gebührenstruktur zu achten. Auch die Zugangsvoraussetzungen spielen eine Rolle. Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnen möchte, sollte diese Checkliste beachten:
Gibt es ein kostenloses Gemeinschaftskonto überhaupt?
Besonders dann, wenn bereits Einzelkonten geführt werden, soll das gemeinsame Konto das Budget nicht überstrapazieren. In diesem Fall bietet sich ein kostenloses Gemeinschaftskonto bestens an.
„Kostenlos“ kann dabei bedeuten, dass an die Kontoeröffnung keine Konditionen geknüpft sind und auch Kreditkarten ohne Gebühren ausgegeben werden. Manche Banken schreiben einen Mindestgeldeingang vor, damit die Kontoführung gratis bleibt. Die Bank sieht neben Gehalt und Lohn auch BAföG und Rente als Geldeingang an.
Wichtig: Beachte, dass du für den Verfügungsrahmen haftest, wenn etwa ein Mitbewohner die Kreditkarte voll ausschöpft und das Geld nicht innerhalb eines Monats auf das Gemeinschaftskonto überweist.
Gut zu wissen: Du kannst dir die PIN einfach nicht merken? Dann ändere ihn online und hinterlege einen persönlichen Wunsch-PIN den sich dein Partner und du gut merken können.
Ist ein kostenloses Gemeinschaftskonto ohne Mindestgeldeingang möglich?
Die Verfügbarkeit von kostenlosen Gemeinschaftskonten ohne Mindestgeldeingang kann eingeschränkt sein, da aktuell nicht mehr so viele Banken und Finanzinstitute solche Konten anbieten.
Um ein passendes Konto für deine Bedürfnisse zu finden, solltest du den Markt sorgfältig untersuchen und die unterschiedlichen Angebote miteinander vergleichen. Achte dabei auf mögliche versteckte Gebühren, Kontoführungskosten und die angebotenen Zusatzleistungen.
Online-Banken und Fintech-Unternehmen sind oft eher geneigt, solche Konten kostenlos und ohne Mindestgeldeingang zur Verfügung zu stellen, da sie aufgrund ihrer geringeren Kostenstrukturen flexibler agieren können als traditionelle Banken.
Ein Gemeinschaftskonto kann eine praktische Lösung für Paare, Wohngemeinschaften oder enge Familienmitglieder sein, um gemeinsame Ausgaben zu verwalten und finanzielle Ziele gemeinsam zu erreichen. Es ist jedoch wichtig, den Eröffnungsprozess sorgfältig zu durchlaufen und die richtige Bank und Kontoart zu wählen.
In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir, wie ihr ein gemeinsames Konto eröffnen könnt, einschließlich der Möglichkeit, das Konto online oder in einer Bankfiliale zu eröffnen:
1
Bank oder Kreditinstitut auswählen: Entscheide, bei welcher Bank oder welchem Kreditinstitut du dein gemeinsames Konto eröffnen möchtest. Vergleiche die angebotenen Konditionen, Gebühren und Leistungen verschiedener Banken, um die für euch passende Option zu finden.
2
Informiere dich über die Kontoarten: Erkundige dich bei der ausgewählten Bank über die verschiedenen Arten von gemeinsamen Konten, die sie anbietet. Übliche Varianten sind das „Und-Konto“ und das „Oder-Konto“. Besprecht gemeinsam, welche Art von Konto am besten zu euren Bedürfnissen passt.
3
Sammle benötigte Unterlagen: Stelle sicher, dass du und dein/e Kontopartner/in alle erforderlichen Unterlagen bereithaltet. Dazu gehören in der Regel Personalausweise oder Reisepässe, Meldebescheinigungen und eventuell Nachweise über euer Einkommen.
4
Entscheide zwischen Online- oder Filialeröffnung: Kläre, ob die ausgewählte Bank ermöglicht, das gemeinschaftliche Konto online zu eröffnen oder ob ihr dies in einer Filiale tun müsst. Entscheidet gemeinsam, welche Option für euch am besten ist.
5
Online-Kontoeröffnung: Wenn ihr euch für die Online-Eröffnung entscheidet, besucht die Website der Bank und folgt den Anweisungen zum Eröffnen eines Gemeinschaftskontos. Ihr werdet aufgefordert, eure persönlichen Daten einzugeben und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen. Ihr müsst euch möglicherweise auch einer Identitätsprüfung unterziehen, z. B. per Videoident oder Postident.
6
Vereinbare einen Termin bei der Bank (bei Filialeröffnung): Wenn ihr euch für die Eröffnung in einer Filiale entscheidet, kontaktiert die Bank, um einen Termin zur Kontoeröffnung zu vereinbaren. Teilt dabei mit, dass ihr ein gemeinsames Bankkonto eröffnen möchtet.
7
Kontoeröffnung vorbereiten: Besprecht vor dem Termin oder der Online-Eröffnung, wie ihr das gemeinschaftliche Konto nutzen möchtet, z. B. für gemeinsame Rechnungen, Sparziele oder Notfälle. Klärt auch Fragen wie: Wer hat Zugriff auf das Konto? Wie werden Lastschriften und Daueraufträge eingerichtet? Gibt es eine Vollmacht für den Todesfall?
8
Termin bei der Bank wahrnehmen (bei Filialeröffnung): Geht gemeinsam zum vereinbarten Termin bei der Bank. Bringt alle erforderlichen Unterlagen mit. Der Bankmitarbeiter wird euch durch den Kontoeröffnungsprozess führen und alle notwendigen Formulare und Vereinbarungen erklären.
9
Formulare ausfüllen und unterschreiben: Füllt gemeinsam alle erforderlichen Formulare aus und unterschreibt sie (online oder in der Filiale). Achtet darauf, alle Angaben korrekt und vollständig einzutragen.
10
Erhalt von Kontounterlagen: Nach erfolgreicher Kontoeröffnung erhaltet ihr eure Kontounterlagen, einschließlich Kontonummer, IBAN, Online-Banking-Zugangsdaten und eventuell EC- und/oder Kreditkarten. Bewahrt diese Informationen sicher auf.
11
Gemeinschaftskonto nutzen: Sobald das gemeinsame Bankkonto eröffnet ist, könnt ihr es gemeinsam nutzen. Legt fest, wie ihr euer Geld verwalten, sparen und ausgeben möchtet, und haltet euch an die vereinbarten Regeln, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Gut zu wissen: Wenn einer von beiden einen negativen Schufa-Score hat, kann sich die Kontoeröffnung als schwierig herausstellen. Abhilfe schaffen Banken, die ein gemeinsames Girokonto ohne Schufa anbieten. Es fungiert dann allerdings als reines Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. In dem Fall gibt es statt einer regulären Kreditkarte eine Prepaid-Kreditkarte.
Hinweis: Für die Eröffnung von Gemeinschaftskonten müssen immer alle zukünftigen Inhaber den Antrag unterschreiben. Findet die Eröffnung vor Ort in einer FIlialbank statt, müssen alle Mitinhaber anwesend sein.
Gemeinschaftskonto und Pfändung
Wenn ein Beschluss vorliegt, kann ein Gemeinschaftskonto genauso wie ein Einzelkonto gepfändet werden. Das kann im Ernstfall dazu führen, dass die Kontopfändung das gesamte Konto lahmlegt.
Kann ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden?
Ein ODER-Konto kann gepfändet werden. Bei einem UND-Konto wäre die Zustimmung des anderen Inhabers erforderlich. Wird nur ein Inhaber gepfändet, untersagen die Bank meist weitere Transaktionen und der andere kommt auch nicht mehr an sein Geld.
Achtung: Schütze dich vor einer Kontopfändung des Gemeinschaftskontos, indem du weiterhin ein separates Einzelkonto führst. Viele Direktbanken bieten ein kostenloses Girokonto an. Im Fall der Fälle ist nur das Gemeinschaftskonto von einer Pfändung betroffen, nicht aber dein eigenes Girokonto, welches du allein führst. Wir empfehlen jedoch verheirateten Ehepaaren aufgrund der gemeinsamen Haftung das eigene Konto sofort in ein P-Konto umzuwandeln.
Was ist bei einer Pfändung im Vorfeld zu beachten?
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei einer drohenden Pfändung ist Folgendes zu beachten:
Alle Kontoinhaber wissen über die drohende Pfändung Bescheid.
Ein Einzelkonto für den Schuldner wird eröffnet, und zwar als P-Konto.
Es werden Zahlungsumleitungen vom Gemeinschaftskonto veranlasst, damit das Geld nicht gepfändet wird.
Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Pfändung?
Bei einer Pfändung wird das betroffene Konto zunächst gesperrt, eine Verfügung ist nicht mehr möglich. Dann kannst du weder Geld von dem Konto aus überweisen, noch eine Sofortüberweisung tätigen und auch mit den Debitkarten kein Geld abheben. Das gilt sowohl beim ODER- als auch beim UND-Konto.
Hinweis: Ist das Konto gesperrt und du möchtest die Miete und Nebenkosten überweisen, dann kannst du eine Einzahlung auf ein fremdes Konto tätigen. Allerdings ist das mit bis zu 15 € pro Vorgang recht teuer. Bedenke jedoch, dass Vermieter, Stromanbieter und andere Lieferanten deinen Vertrag kündigen können, wenn über zwei Monate kein Geld bei ihnen eingeht.
Steuerliche Behandlung eines Gemeinschaftskontos
In der Steuererklärung kann das Gemeinschaftskonto für die Schenkungssteuer relevant werden. Guthaben und Verbindlichkeiten werden zu zwei Hälften aufgeteilt. Zahlt einer immer mehr ein als der andere, wird das als Vermögenszufluss an den anderen gezählt.
Bei Ehepaaren ist das unproblematisch, da Schenkungen bis zu 500.000 € steuerfrei sind. Bei unverheirateten Paaren beträgt diese Summe auf zehn Jahre verteilt hingegen nur 20.000 € – und die ist schnell erreicht, wenn der eine 2.000 € im Monat verdient und der andere 6.000 €.
Freistellungsauftrag nur für Eheleute
Ehepaare, die zusammen veranlagt sind, ihr Freistellungsvolumen bisher nicht aufgebraucht und keine Einzelfreistellungsanträge gestellt haben, können einen Freistellungsauftrag für das Gemeinschaftsgirokonto stellen. Bei unverheirateten Paaren geht das nicht.
Partnerkonto und Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer wird bei Ehepaaren erst ab Summen von 500.000 € und mehr relevant. Kommen unverheiratete Paare innerhalb von zehn Jahren auf eine Schenkung von mehr als 20.000 €, fallen über Beträge darüber hinaus 30 % Schenkungssteuer an.
Rechtliche Aspekte beim Gemeinschaftskonto
Wem gehört das Guthaben?
Wenn du ein Gemeinschaftskonto hast, gehört das Guthaben beiden Kontoinhabern zu gleichen Teilen. Das bedeutet, dass du und dein Mitinhaber das Recht haben, das gesamte Guthaben des Kontos zu verwenden oder abzuheben, ohne die Zustimmung des anderen einholen zu müssen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Kontoinhaber auch für etwaige Schulden oder negative Kontostände haftet, die auf dem Gemeinschaftskonto auftreten könnten.
Wichtig: Daher ist es ratsam, das Konto nur mit jemandem zu teilen, dem du vertraust und mit dem du klare Absprachen über die Nutzung des Kontos getroffen hast.
Wer haftet bei Kontoüberziehung?
Wenn du ein Gemeinschaftskonto hast und es zu einer Kontoüberziehung kommt, haftet jeder Kontoinhaber für den negativen Kontostand, unabhängig davon, wer für die Überziehung verantwortlich war. Das bedeutet, dass du und dein Mitinhaber gemeinsam für die Rückzahlung des negativen Kontostands verantwortlich sind (gesamtschuldnerische Haftung).
Es ist wichtig zu beachten, dass Banken in der Regel nicht zwischen den Kontoinhabern unterscheiden, wenn es um die Haftung für Überziehung geht. Daher solltet ihr sicherstellen, dass ihr gemeinsam dafür sorgt, dass das Konto immer ausreichend gedeckt ist, um Überziehungen zu vermeiden.
Tipp: Wenn ihr Schwierigkeiten habt, den negativen Kontostand zurückzuzahlen, solltet ihr euch umgehend mit der Bank in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.
Wie kann man aus einem gemeinsamen Girokonto austreten?
Wenn du aus einem gemeinsamen Girokonto austreten möchtest, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen musst:
Sprich zuerst mit deinem Mitinhaber des Kontos und vereinbare, wie ihr das gemeinsame Konto auflösen oder aufteilen wollt.
Wende dich dann an eure Bank und informiere sie darüber, dass du aus dem gemeinsamen Girokonto austreten möchtest. In der Regel wird die Bank verlangen, dass du einen schriftlichen Antrag auf Kontokündigung einreichst.
Du und dein Mitinhaber müsst sicherstellen, dass das Konto ausgeglichen ist, bevor es aufgelöst werden kann. Wenn das Konto einen negativen Kontostand hat, muss dieser zuerst beglichen werden, bevor das Konto aufgelöst werden kann.
Wenn das Konto ausgeglichen ist und alle offenen Fragen geklärt sind, kann die Bank das Konto schließen und das restliche Guthaben auf ein neues Konto oder auf die Konten der einzelnen Kontoinhaber überweisen.
Wichtig: Es ist wichtig zu beachten, dass das Austreten aus einem gemeinsamen Girokonto eine gemeinsame Entscheidung sein sollte und dass es in manchen Fällen kompliziert sein kann, das Konto aufzuteilen oder zu schließen, insbesondere wenn das Konto langfristig genutzt wurde oder es Verbindlichkeiten gibt, die noch abgelöst werden müssen.
Wie kann ein Gemeinschaftskonto gekündigt werden?
Der Auflösungsantrag muss schriftlich an die Bank gerichtet und von allen Inhabern unterschrieben werden. Eventuelle Dispokredite sind auszugleichen, ansonsten ist keine Auflösung möglich. Um Restguthaben zu überweisen, sind die neuen Bankverbindungen notwendig.
Kann man ein gemeinsames Konto ohne Partner auflösen / einseitig kündigen?
Das ist in der Regel nicht möglich, weil beide ihre Zustimmung geben müssen. Ausnahmen wären eine Gewaltschutzanordnung, die es dem einen Partner untersagt, den anderen zu kontaktieren. In diesem Fall fordert die Bank schriftlich das Einverständnis dieses Kontoinhabers an.
Kann man das Gemeinschaftskonto einseitig sperren?
Nein, das geht nicht, da dem anderen das Guthaben zur Hälfte gehört. Wer das gemeinsame Konto nicht mehr führen möchte, muss es kündigen.
Todesfall / Erbfall: Was passiert, wenn ein Kontoinhaber stirbt?
Wenn es keine Erben gibt, dann ist es möglich, das gemeinsame Konto in ein Einzelkonto umzuwandeln. Für die Kontoumwandlung nach einem Todesfall benötigt die Bank folgende Unterlagen:
Sterbeurkunde oder Testament
Kontoeröffnungsantrag
ODER-Konto im Erbfall
Der Überlebende kann weiterhin über das Konto verfügen, allerdings auch die Erben. Damit das nicht passiert, muss die Einzelverfügungsberechtigung schnell widerrufen und das ODER-Konto zum UND-Konto umgewandelt werden. Erben können dann nur eine Transaktion vornehmen, wenn der andere Inhaber zustimmt.
UND-Konto im Erbfall
Erben können nur über das Konto verfügen, wenn der verbliebene Inhaber die Zustimmung erteilt.
Achtung: Theoretisch können Personen, die eine EC-Karte des Kontos haben und die PIN kennen, Geld vom Konto abbuchen.
Vollmachten im Erbfall
Häufig erteilen Kontoinhaber ihrem Ehegatten oder den Kindern eine Kontovollmacht. Dafür muss zu Lebzeiten ein Formular bei der Bank ausgefüllt werden.
Die Vollmacht kann auch schon Jahre vor dem Todesfall von Vorteil sein, wenn die Eltern beispielsweise aufgrund von einer Altersschwäche, Demenz oder anderen Erkrankung nicht mehr ihr selbstständig ihr Geld verwalten können. Die Bankvollmacht ermöglicht es dann dem Bevollmächtigten freien Zugriff auf das Konto zu erlangen.
Wichtig: Wichtig zu wissen ist, dass die Vollmacht nicht für alle Konten und Depots gelten muss. Eheleute können eine Vollmacht auch auf einzelne Girokonten oder Depots beschränken.
Weitere wichtige Punkte zum gemeinsamen Bankkonto
Was ist eine Einzelverfügungsberechtigung?
Eine Einzelverfügungsberechtigung bedeutet, dass nur eine Person über das Konto verfügen kann und Befugnis hat, allein Überweisungen und andere Transaktionen durchzuführen, ohne dass eine weitere Person zustimmen muss.
Wenn du eine Einzelverfügungsberechtigung hast, bedeutet das, dass du alleinige Kontrolle über das Konto hast und keine weiteren Unterschriften oder Zustimmungen von anderen Kontoinhabern erforderlich sind. Dies kann sinnvoll sein, wenn du das Konto allein nutzen möchtest oder wenn du beruflich oder geschäftlich tätig bist und schnelle Entscheidungen treffen müssen, ohne auf die Zustimmung von Partnern oder Kollegen warten zu müssen.
Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass eine Einzelverfügungsberechtigung auch mit einem höheren Risiko verbunden sein kann, da alle Transaktionen von einer einzelnen Person ausgeführt und möglicherweise nicht von einer anderen Person überprüft werden.
Das Depot als Gemeinschaftskonto führen
Ein Gemeinschaftsdepot bringt einige Vorteile mit sich. Es lässt sich an den Orderkosten sparen und die Geldanlagen gemeinsam verwalten. Die rechtliche und steuerliche Abwicklung solcher Depots ist jedoch kompliziert, weshalb sich diese Geldanlage nur für Verheiratete eignet.
Festgeld- oder Tagesgeldkonto als gemeinsames Konto eröffnen
Bei vielen Banken kann zusätzlich ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto kostenlos eröffnet werden. Es gelten dieselben Regeln wie beim Girokonto. Es ist für alle Paare empfehlenswert, die Rücklagen bilden möchten.
Drei-Konten-Modell als Alternative
Viele Paare praktizieren erfolgreich das 3-Konten-Modell. Bei diesem Modell behält jeder sein eigenes Gehaltskonto, die Lebenshaltungskosten werden anteilig auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen. So können die Kosten fair aufgeteilt werden und niemand fühlt sich benachteiligt.
Wer möchte, kann auch ein weiteres Konto eröffnen und darauf monatlich einen kleinen Beitrag überweisen. Das Geld steht dann für Anschaffungen (z. B. Waschmaschine) oder Kurztrips am Wochenende sowie Urlaube zur Verfügung.
Gut zu wissen: In Deutschland darf jeder Bürger beliebig viele Girokonten führen. Eltern können für ihren Nachwuchs ein Kinderkonto eröffnen. So lernt das Kind frühzeitig den Umgang mit den Finanzen. Das Konto fungiert als Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden.
Fazit
Die Entscheidung für ein Partnerkonto ist grundsätzlich sinnvoll, erfordert jedoch eine gründliche Recherche der Angeboten von Filial- und Direktbanken, damit das Haushaltskonto nicht zur Kostenfalle wird.
Zudem sollten sich beide Kontoinhaber bewusst sein, dass jeder für den anderen haftet. Wenn einer nach einem Streit oder einer Trennung das Konto räumt oder mit der Visa Card oder Master Card den Verfügungsrahmen voll ausschöpft, muss der andere dafür geradestehen.
Des Weiteren kann ein ODER-Konto gepfändet werden. Dann kommt auch der andere Kontoinhaber, der nichts damit zu tun hat, trotzdem nicht an sein Geld und kann nicht über das Guthaben auf dem Konto verfügen.
Wichtig sind auch steuerliche Konsequenzen: Bei gut verdienenden, unverheirateten Paaren kassiert der Fiskus schnell Schenkungssteuer.
FAQ
Welches Gemeinschaftskonto ist das beste?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, denn es kommt auf die Lebenssituation drauf an. Wenn das Konto als Onlinekonto fungiert, reicht ein kostenloses bei einer Direktbank völlig aus. Wird es als Haushaltskasse geführt und davon auch Lebensmitteleinkäufe oder Produkte des täglichen Bedarfs bestritten, ist ein Gemeinschaftskonto mit kostenlosem Bargeldbezug zu bevorzugen.
Wer darf ein gemeinsames Konto eröffnen?
Paare und WG-Bewohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Wichtig darauf zu achten ist, dass die Banken das Konto in der Regel nur bei identischer Meldeadresse eröffnen. Studenten sind daher gut beraten, wenn sie noch in den Semesterferien ihre Adresse ändern.
Lohnt sich ein Gemeinschaftskonto wirklich?
Ja, ein Gemeinschaftskonto lohnt sich immer dann, wenn du zusammen mit jemand in einem Haushalt lebst und ihr euch die Kosten teilt. Das trifft nicht nur auf Paare, sondern auch auf Wohngemeinschaften zu. Von dem gemeinsamen Konto gehen die Kosten für die Miete, Nebenkosten, Rechnungen wie Strom und Rundfunkbeiträge sowie die Haushaltsanschaffungen ab.
Was kostet ein gemeinsames Girokonto?
Das kommt auf die Bank und die Leistungen darauf an. Viele Direktbanken wie die DKB bieten das Konto für Paare und WGs kostenlos und ohne Mindestgeldeingang an. Ein Konto bei einer Filialbank kann sich lohnen, wenn den Kontoinhabern der Bargeldbezug wichtig ist. Das Gemeinschaftskonto sollte nicht mehr als 60 € im Jahr kosten.
Welche Gefahren bringt das gemeinsame Bankkonto mit sich?
Da beide über das Guthaben auf dem Konto voll verfügen dürfen, besteht die Gefahr, dass ein Mitinhaber das Konto plündert. Wenn einer von beiden Schulden hat, haftet der andere für das Konto mit. Das bedeutet im schlimmsten Fall auch, dass das Gemeinschaftskonto gepfändet werden kann.
Wer haftet, wenn jemand das Konto räumt?
Beide Mitinhaber haften voll für das Konto. Wenn einer von beiden das Konto räumt und den Betrag nicht wieder einzahlt, muss der andere sehen, wie er das Geld für die Lastschriften und Daueraufträge herbekommt. Besonders bei einem Streit oder einer Trennung kann das Gemeinschaftskonto daher eine große Last sein, wenn ein hoher Betrag abgebucht wurde.
Dürfen mehrere Personen ein Gemeinschaftskonto führen?
In der Regel führen nur zwei Leute das Gemeinschaftskonto. Doch besonders bei Wohngemeinschaften reicht es meistens nicht aus, wenn nur zwei Mitbewohner Zugriff zum Konto haben. Es gibt ein paar Banken, die mehr als zwei Kontoinhaber gestatten. Je mehr Personen Vollmacht auf das Konto haben, umso höher ist aber auch die Gefahr, dass einer das Konto leer räumt und mit dem Geld verschwindet.
Kann das Gemeinschaftskonto gepfändet werden?
Ja, auch ein Gemeinschaftskonto kann gepfändet werden. Hat einer der beiden Kontoinhaber Schulden, und es kommt zur Kontopfändung, dann hat auch der andere Mitinhaber keinen Zugriff mehr auf das Gemeinschaftskonto. Darum empfiehlt es sich, das Gemeinschaftskonto nur als Haushaltskasse zu nutzen und zusätzlich ein Einzelkonto zu führen.
Was passiert mit meinem Guthaben, wenn das Konto gepfändet wird?
Beide Kontoinhaber haften zu gleichen Teilen für das Gemeinschaftskonto. Das Geld wird für vier Wochen eingefroren und beide Mitinhaber haben keinen Zugriff. Es ist wichtig, innerhalb der vierwöchigen Frist zu reagieren, weil sonst das gesamte Guthaben dem Gläubiger gutgeschrieben wird. Somit wäre dann auch das eigene darauf überwiesene Geld futsch.
Wie wird das gemeinsame Bankkonto aufgelöst?
Wenn ein Paar sich trennt oder das Gemeinschaftskonto einfach nicht mehr führen möchte, müssen sich beide an die Bank wenden. Denn beide Mitinhaber müssen der Kontoauflösung zustimmen. Es ist aber auch möglich, mit einer Vollmacht des anderen das Konto aufzulösen. Je nach Bank kann das Konto auch in ein Einzelkonto umgewandelt werden.
Welche Erfahrungen hast du mit einem Gemeinschaftskonto gemacht? Würdest du jederzeit wieder ein gemeinsames Girokonto eröffnen? Hast du eventuell einen Geheimtipp? Wir freuen uns auf dein Feedback in den Kommentaren!
Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.
Welche Erfahrungen hast du mit einem Gemeinschaftskonto gemacht? Würdest du jederzeit wieder ein gemeinsames Girokonto eröffnen? Hast du eventuell einen Geheimtipp? Wir freuen uns auf dein Feedback in den Kommentaren!