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Das Wichtigste in Kürze:

  • Geldwäsche dient dazu, Einnahmen aus illegalen Geschäften zu tarnen und die Gelder auf diese Weise in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen. Diese illegalen Gelder können aus dem Drogenhandel, dem Waffenhandel, aus Erpressung oder Bestechung stammen.

  • Geprägt hat den Begriff „Geldwäsche“ der US-Gangster Al Capone. Um seine Einnahmen aus dem Drogenhandel, Alkoholschmuggel und der Prostitution zu säubern, betrieb er mehrere Waschsalons. Danach sah das Geld aus wie aus einer legalen Quelle. Der Ausdruck „Geld waschen“ war geboren.

  • Geldwäsche findet in verschiedenen Phasen statt. In der ersten Phase geht es darum, die Beträge in möglichst verschiedene Aktivitäten aufzusplitten, um die Herkunft zu verschleiern. Umsätze erscheinen plötzlich unrealistisch hoch, Rechnungen von Scheinfirmen im Ausland werden ausgestellt oder möglichst kleine Beträge werden auf verschiedene Bankkonten eingezahlt. Eine Schlüsselrolle spielt dabei in den vergangenen Jahren das Internet.

  • Die Geldwäsche ist ein weltweites Problem. In Deutschland werden Schätzungen zufolge jährlich um die 100 Milliarden Euro gewaschen. Dadurch entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Der Fokus liegt daher auf Prävention und Gefährdungsanalysen. Die Grundlagen dazu sind im Geldwäschegesetz (GWG) festgeschrieben.

  • Geldwäsche ist ein Straftatbestand, der jedoch Vortaten wie Raub, Erpressung, Drogenhandel und andere kriminelle Aktivitäten voraussetzt. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Auch eine unwissentlich begangene Geldwäsche kann Strafen nach sich ziehen.

  • Banken, Versicherungen, Kreditinstitute, aber auch Makler, Finanzdienstleister, Notare und Wirtschaftsprüfungen müssen gewisse Sorgfaltspflichten erfüllen, um es gar nicht erst zu Geldwäsche kommen zu lassen. Das merkt der Verbraucher im Alltag daran, dass eine umfangreiche Identifizierung bei der Eröffnung eines neuen Girokontos erforderlich ist oder an der Identitätsprüfung bei der Einzahlung hoher Summen auf das Bankkonto.

Geldwäsche ist nicht ein Vorgang, bei dem es darum geht, mit Wasser und Seife Scheine und Münzen wieder ansehnlich zu machen. Geld waschen ist eine kriminelle Aktivität, die nationale und internationale Wirtschaftskreisläufe schwächt.

Sie passiert im kleinen und im großen Stil und immer dann, wenn Einkünfte aus kriminellen Aktivitäten verschleiert werden müssen. Um die Geldwäscherei zu bekämpfen, wendet der Gesetzgeber konsequent verschiedene Präventionsmaßnahmen und immer härtere Strafen an.

Hier erfährst du alles rund um ein spannendes Thema. Wir erklären dir, was es mit der Geldwäsche auf sich hat, was du bei Verdacht auf Geldwäsche tun musst und wie du dich selbst effektiv vor Vorwürfen schützen kannst.

Geldwäsche: Definition, Funktionsweise und Ziele

Geldwäsche bedeutet, die Herkunft von illegalen Geldern so weit zu verschleiern, dass weder die Finanzbehörden noch die Polizei darauf aufmerksam werden.

Dabei ist der Begriff „Geld waschen“ sehr vielseitig anwendbar und die Methoden der Gangster sind mehr als raffiniert.

Was ist Geldwäsche?

Mit dem Begriff Geldwäsche werden per Definition sämtliche finanziellen Transaktionen bezeichnet, die dazu dienen, die Herkunft von illegal verdientem Geld zu verschleiern.

Als kurze Erklärung: Geld waschen wird immer dann erforderlich, wenn dieses Geld aus Raub, Bestechung, Korruption, Erpressung, Waffenhandel ohne Genehmigung, Steuerhinterziehung, Prostitution oder Drogenhandel kommt.

Die Geldwäscherei, wie der Vorgang auch in Österreich und der Schweiz genannt wird- oder international Money laundering – ist ein weltweites Problem.

Vor allem im Bereich der organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung ist der Kampf gegen die Geldwäsche von großer Bedeutung.

Schwarzgeld zu waschen trägt dazu bei, langfristig Wirtschaftswachstum zu verhindern.

Wie funktioniert Geldwäsche?

Es gibt ganz verschiedene Schritte, um Geldwäscherei zu betreiben. Je nach Betrag oder Ursprung des Geldes, gibt es unterschiedliche Methoden, um Geld zu waschen.

Wir skizzieren dir hier kurz die Funktionsweise:

  • Wer nebenbei etwas mit Drogen verdient oder gelegentlich andere kleinere Straftaten wie Diebstähle begeht, muss kein Bargeld einzahlen auf sein Girokonto oder Gemeinschaftskonto. Hierbei reicht es aus, die Scheine einfach mittels Barzahlung in Umlauf zu bringen. Das würde selbst bei durchnummerierten Exemplaren funktionieren, wenn in verschiedenen Geschäften gezahlt wird.

  • Ein Straftäter, der illegal schnell viel Geld verdienen kann, hätte selbst bei durchnummerierten Scheinen wenig Probleme mit Geldwäsche. Er könnte beispielsweise damit Waren in einem Geschäft einkaufen, von seinem Umtauschrecht Gebrauch machen und erhält auf diese Weise einen Betrag zurück, der sauber ist.

  • Völlig am Strafrecht vorbei zunächst ist die Investition in Kunstobjekte. Die können vor allem im Ausland schnell gekauft und in bar bezahlt werden. Bei Geldbedarf ist es dann möglich, diese Gegenstände auf dem Kunstmarkt wieder zu veräußern.

  • Beliebt ist die Geldwäscherei auch in Kasinos. Bargeld wird in Jetons eingetauscht. Am Ende des Abends wird sich an der Kasse der Profit als sauberes Geld ausgezahlt. Eine Geldwäscheverdachtsanzeige erfolgt hier in der Regel nicht. Erst bei sehr hohen Summen werden die Personalien des Spielers zwecks weiterer Prüfung aufgenommen.

  • Neben der Einspeisung von Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf kann durch die Gründung einer Scheinfirma Verschleierung betrieben werden. Geld aus Drogenhandel oder Erpressung von Schutzgeld wird als Barzahlung von Dienstleistungen wie Beratung deklariert.

  • Scheingeschäfte wie Restaurants, Cafés. Reinigungsfirmen und im Prinzip jeder andere Dienstleistungsbetrieb kann ebenfalls für die Geldwäsche genutzt werden. Allerdings müssen die Gelder auf dem Geschäftskonto ordnungsgemäß versteuert werden.

  • Vorbei an Bundeskriminalamt und den Strafverfolgungsbehörden verlaufen viele Geldwäsche-Aktionen im großen Stil, wenn mit einem korrupten Unternehmen in einem Land, das statt Geldwäsche zu bekämpfen diese Machenschaften eher unterstützt, kooperiert wird. Strafverfolgungsbehörden laufen bei Auskunftsersuchen sprichwörtlich gegen die Wand.

  • Briefkastenfirmen und Offshore-Unternehmen stehen zwar in der Gefährdungsanalyse ganz oben auf der Liste – aber diese Einrichtungen sind so raffiniert darin, möglichst viele Transaktionen mit ganz unterschiedlichen Partnern durchzuführen, dass jede Geldwäscheverdachtsanzeige ins Leere laufen würde. Typischerweise werden Verträge rückdatiert oder Gelder aus verschiedenen Straftaten werden miteinander vermischt.

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Gut zu wissen: Ob im kleinen oder großen Stil auf internationalem Parkett – die Funktionsweise von Geldwäsche ist darauf ausgerichtet, so viele Aktionen durchzuführen, dass am Ende nicht mehr klar ist, woher der Betrag eigentlich kam. Meist sieht es von außen so aus, als ob der Täter eine gute Investition gemacht habe.

Ziele der Geldwäsche

Es gibt ganz unterschiedliche Motivationen, warum schmutziges Geld gewaschen werden muss.

Das siehst du anhand der folgenden Liste:

  • Der Betrag stammt aus geschäftlichen Aktivitäten, die gegen das Strafrecht verstoßen. Dazu zählen Erpressung, Waffenhandel, Drogenhandel, Diebstahl.

  • Kriminelle, die keiner geregelten Arbeit nachgehen oder nur einen schlecht bezahlten Job haben, erliegen gerne der Versuchung, illegal schnell viel Geld zu verdienen. Das bringt diese Gruppe in Erklärungsnot. Auf das Girokonto oder das Geschäftskonto einer schlecht laufenden Firma kann nicht einfach ein großer Betrag eingezahlt werden. Die Polizei oder auch die Banken und Direktbanken hätten schnell den Verdacht, dass Straftaten vorliegen.

  • Wer illegal Geld machen will, muss eine Geldwäsche durchführen, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

  • Ob Bargeld oder Bitcoins: Illegale Vermögenswerte müssen irgendwie in den legalen Wirtschaftskreislauf transferiert werden. Dazu stehen ganz unterschiedliche Strategien zur Auswahl.

  • Auch nach einem Bankraub wird es notwendig, dass Täter Präventionsmaßnahmen ergreifen. Denn Scheine sind durchnummeriert und diese Codes sind erfasst, Kommt dieses Geld in Umlauf, könnten andere Bankhäuser das gestohlene Geld erkennen und eine Meldung an die Polizei machen. Daher ist es nicht möglich, dass Straftäter Bargeld einzahlen auf das eigene Konto oder eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto leisten

  • Eine Geldwäscheverdachtsanzeige kann auch schnell passieren und die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen, wenn Politiker geschmiert werden. Das nennt sich Korruption. Es wäre beispielsweise nicht möglich, ohne Verdachtsmeldungen seitens der Bankinstituten, eine größere Summe auf ein Konto einzubezahlen. Denn ab einem gewissen Betrag werden die Banken automatisch misstrauisch und setzen die Mechanismen zur Geldwäschebekämpfung in Gang. Das heißt, es erfolgt eine Meldung an die Polizei, die in diesen Fällen Ermittlungen einleiten wird.

Geldwäsche - Umfang und Dimension

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass Geldwäsche alleine in Deutschland ein Volumen von 100 Milliarden Euro im Jahr erreicht.

Schwarzgeld waschen hat allerdings nur einen Anteil von weniger als 1 % in der Kriminalitätsstatistik. Das Bundeskriminalamt weist jedoch auf eine hohe Aufklärungsquote bei Straftaten rund um Geldwäscherei von 90 % hin.

Allerdings vermutet das Bundeskriminalamt ebenfalls, dass es Gesetzeslücken im Ausland erlauben, ungehindert dunkle Geschäfte in sogenannten Steueroasen zu betreiben.

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Hinweis: Geld zu waschen ist laut Bundeskriminalamt nicht etwas, das nur im großen Stil betrieben wird. Auch leichtfertige Geldwäsche erfüllt den Bestand einer Straftat.

Steuerhinterziehung vs Geldwäsche

Jeder Geldwäsche gehen illegale Geschäfte und Aktivitäten voraus. Das Strafgesetzbuch nennt daher in § 370 AO die Steuerhinterziehung als eine Vortat der Geldwäscherei.

Allerdings muss die Steuerhinterziehung von einem Bandenmitglied – Bande definiert sich daher als Zusammenschluss von mindestens drei Personen – oder gewerbsmäßig erfolgen. Gewerbe bedeutet in dem Sinne, dass der Lebensunterhalt zum größten Teil durch kriminelle Aktivitäten bestritten wird.

Für die Vortat Steuerhinterziehung drohen je nach Höhe des Betrages ein bis zehn Jahre Gefängnis. Geht es um Summen unter 50.000 € ist mit Geldstrafen zu rechnen.

Da die Banken und ihre Mitarbeiter aufmerksamer werden und viel Prävention leisten, kann es immer wieder einmal vorkommen, dass Unternehmen oder Privatpersonen angezeigt werden.

Sogar für sogenannte leichtfertige Geldwäsche. Das kann passieren, wenn Geldbeträge über 10.000 € auf das Konto eingezahlt werden oder du Waren oder Dienstleistungen in bar bezahlst. Auffällig können auch mehrere Bankkonten, besonders bei einem Geschäftskonto sein.

Als heikel gelten Auszahlungen von Online-Handelsplattformen oder aus Depots, vor allem drei-bis vierstellige Beträge. Da sind Meldungen von den Banken fast vorprogrammiert.

Besteht gegen dich ein Verdacht auf Geldwäscherei, kommen immer die Steuerbehörden mit ins Boot. Auch hier musst du mit Nachfragen rechnen.

Die Ermittlungen werden selbst dann akribisch durchgeführt, wenn du deine Steuern korrekt bezahlt hast. Rechnen musst du mit Buch- und Betriebsprüfungen und sogar der Durchsuchung von Wohnhaus und Betrieb.

Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Kommt es bei dir öfter zu derartigen Transaktionen, solltest du dich vom Anwalt vorab beraten lassen, um unnötige Verfahren zu vermeiden.

Wie entsteht illegales Geld?

Illegales Geld wird auch als Schwarzgeld bezeichnet. Der Begriff weist darauf hin, dass es sich um Vermögen handelt, dass heimlich und „im Schutz der Dunkelheit“ erworben wurde.

Es kann sich dabei um Bargeld und Buchgeld handeln. Kriminelle bevorzugen Bargeld, da die Übergabe anonym erfolgen kann.

Komplizierter wird es bei Buchgeld, denn die Täter verfügen über ein Girokonto und müssen deshalb mit Briefkastenfirmen, falschen Identitäten oder Strohmännern einen erheblichen Aufwand betreiben – oft werden dafür sogenannte Steueroasen genutzt.

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Gut zu wissen: Rechtmäßig erworbene Einkünfte können zu Schwarzgeld werden, wenn sie der Besteuerung entzogen werden. Ein Problem liegt zum Beispiel in der Gastronomie. Schätzungen der Bundesbank zufolge werden dort 96 % der Einnahmen in bar abgewickelt. Der Umsatz ist legal, doch wenn davon nur ein Bruchteil versteuert wird, entsteht Schwarzgeld. Selbst nicht versteuertes Trinkgeld ist Schwarzgeld.

Klassisches Schwarzgeld entsteht in folgenden, illegalen Geschäftsfeldern:

  • Drogenhandel

  • Rotlichtmilieu

  • Schwarzarbeit

  • Schmiergeldzahlungen

  • Schwarzgastronomie

  • Steuerhinterziehung („Bezahlen ohne Rechnung“)

  • Terrorismusfinanzierung und illegaler Waffenhandel

Daneben kann Schwarzgeld aus verschiedenen Vermögensdelikten wie Diebstahl, Hehlerei, Betrug, Erpressung, Untreue, Missbrauch von Bank- und Kreditkarten sowie Glücksspiel stammen.

Neben dem organisierten Verbrechen sind Parteispenden ein Thema – Beispiele dafür sind die Spendenaffäre der CDU 1999 und die der SPD Köln in den Jahren 1994 und 1999.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen von Geldwäsche

Geldwäsche und Korruption sind die größten Wachstumshemmer der Wirtschaft.

Schwarzgeld und Geldwaschen sorgen dafür, dass die Glaubwürdigkeit und Rechtssicherheit weniger Vertrauen genießen. Der volkswirtschaftliche Schaden selbst entsteht durch eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs.

Denn tritt der Geldwäscher als sauberer Geschäftsmann auf, verfügt er durch die illegalen finanziellen Mittel gewöhnlich über mehr Kapital als die Konkurrenz.

Das Waschen des Geldes schwächt legale wirtschaftliche Strukturen, nicht nur in den Industrieländern. Wenn die organisierte Kriminalität ans Ruder kommt, werden auch ökonomisch schwache Staaten zunehmend durch Abhängigkeit geschwächt.

Kriminalstatistik Deutschland: Geldwäsche in Zahlen

Laut wissenschaftlichen Studien werden alleine in Deutschland 100 Milliarden Euro im Jahr gewaschen. Diese Zahlen basieren jedoch auf Schätzungen, da viel gewaschenes Geld unentdeckt bleibt. 2019 wurden 9.764 Verdachtsfälle angezeigt.

Das klingt zunächst nach wenig, doch die Fälle pro 100.000 Einwohner betragen 14 – das ist eine drastische Zunahme, da die Anzahl aller Straftaten insgesamt in den letzten Jahrzehnten um 21 % gesunken ist. Rund 90 % aller Verdachtsanzeigen werden aufgeklärt.

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Gut zu wissen: Geldwäsche ist ein Teil der Schattenwirtschaft. Das Handelsblatt gibt deren Umsatz mit 500 Milliarden Euro an. Wirtschaftsexperten und Forscher schätzen das Volumen der Geldwäscherei auf 100 Milliarden Euro im Jahr, das Bundesfinanzministerium geht von rund 30 Millionen aus. Mit welcher Zahl man auch arbeitet: Geld-Waschen ist und bleibt ein großes Problem.

Indikatoren für Geldwäsche

Die Gefährdungsanalyse zeigt: Bei Geldwäsche geht es nicht nur darum, hohe Summen an Bargeld in Umlauf zu bringen oder auf ein Girokonto einzuzahlen.

Geldwäschebekämpfung muss daher auch bei Vorgängen greifen, in dem es schlicht um schlechte Konditionen im Finanzsektor oder um auffällig viele Konten geht.

Werden im Finanzsektor bei einer Geldanlage sehr schlechte Konditionen akzeptiert, könnte das ein Hinweis auf Geldwäsche sein. Banken, oder besser, der einzelne Angestellte, werden trotzdem wenig motiviert sein, Geldwäscherei zu melden. Schließlich winken Provisionen und hohe Margen.

Notare, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer können ebenfalls in solche Vorgänge involviert sein. Denn auch ein Wirtschaftsprüfer muss ein gewisses Berufsgeheimnis wahren und Verschwiegenheit walten lassen.

Theoretisch wären die Bankhäuser, aber auch Wirtschaftsprüfer verpflichtet, den Verdacht auf Geldwäsche zu melden. So legt es auch der Gesetzgeber fest.

Zusammengefasst lassen sich die folgenden, typischen Indikatoren ausmachen.

Geldwäsche bei Einzelpersonen:

  • ungewöhnliche Einkünfte – Leben über die Verhältnisse

  • ungewohnter Anstieg des Vermögens

  • ungewöhnliche Nutzung von Vermögenswerten – teure Güter, Auslandsvermögen, das nicht bei der Steuer angegeben wird

  • außergewöhnliche Verbindlichkeiten wie Hypotheken und Darlehen

Geldwäsche bei Unternehmen:

  • nicht transparente Eigentumsverhältnisse

  • Eigentum von Verwandten, Ehepartnern, die Straftäter sind, wird integriert

  • internationale Konstrukte ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Vorteil

  • Erwerb oder Verkauf von Anteilen der Firma unter dem Schätzwert

  • an einem ausländischen Sitz eingetragene Unternehmen

  • auffällige Bilanzpositionen

  • Finanzierungen sind nach Blick auf die Einkünfte nicht nachvollziehbar

  • ungewöhnliche Zinsen bei Darlehen

  • außergewöhnliches Barvermögen

  • in keiner Relation stehende Gewinne und Verluste

  • überdurchschnittlicher Anstieg von Umsätzen oder Verkäufen, auch mit Auslandsbezug

  • Aufwand und Ertrag der Firma sind unüblich in der Branche

Geld waschen Methoden: Wie wäscht man Geld?

Al Capones Waschsalon mag ausgedient haben, doch moderne Kriminelle lassen sich jede Menge einfallen, um Geld zu waschen.

Das sind beliebte Methoden:

  • Finanzwetten: Derivate eignen sich besonders gut zum Zocken. Wer mit einem Partner eine Wette abschließt, die er ganz sicher gewinnt, ist auf der sicheren Seite. Der Wettgewinn wird dann einfach überwiesen. Selbstverständlich wurde der vorher in bar ausgehändigt.

  • Fake-Aktienkauf: Die Panama Papers haben es vorgemacht. Aktienkäufe werden einfach rückdatiert und in der Bilanz taucht ein hoher Kursgewinn auf. Diese Wertpapiere wurden allerdings nie gehandelt.

  • Bareinzahlung und Kredit: Unternehmer zahlen Gelder aus illegalen Quellen auf ihr Geschäftskonto ein. Die Filialbanken oder Direktbanken verbuchen das als Einnahmen. Das Geld dient als Sicherheit für einen Kredit an eine Firma im Ausland, zum Beispiel, um eine gewerbliche Immobilie zu kaufen. Beim Weiterverkauf der Immobilie wird der Kredit abgelöst. Das Geld wurde erfolgreich gewaschen, was sich auch „Back-to-back-Geschäft“ nennt.

  • Immobilien: Ein Klassiker Immobilien werden unter Wert gekauft offiziell, Bares wandert über den Tisch und nach einer gewissen Zeit wird das Objekt teurer verkauft.

  • Online-Geschäfte: Finanzierungsplattformen im Internet mussten sich schon öfter mit einer Geldwäscheverdachtsanzeige auseinandersetzen. Das muss nicht die Plattform selbst sein. Aber Hacker können sich in Profile einschleusen und erst einmal ungehindert Bargeld auf Bankkonten einzahlen. Straftaten werden häufig auch im Zusammenhang mit Kryptowährungen wie Bitcoin beobachtet.

  • Bargeld: Mit dem Koffer voller Bares einkaufen gehen? Eine Methode, die bei der Geldwäsche nie aus der Mode kommen wird. Auch wenn es immer wieder Verdachtsmeldungen gibt – vieles lässt sich nur schwer beweisen.

Die drei Phasen der Geldwäsche

Das Büro der Vereinten Nationen, das gegen Drogenhandel und Geld-Wäsche eingerichtet wurde, kennt drei verschiedene Phasen, um die Herkunft des Geldes aus dem illegalen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu vollziehen:

  • Einspeisung (placement)

  • Verschleierung (layering)

  • Integration (integration)

1. Phase: Einspeisung (placement)

Illegal schnell viel Geld verdienen und dieses Bargeld dann in Buchgeld umzuwandeln ist die erste Phase, um Schwarzgeld zu waschen.

Typischerweise erfolgen diese Geldgeschäfte in Kasinos, Wechselstuben. Clubs oder Restaurants, die nicht selten von der Mafia kontrolliert werden.

Vereinfacht kannst du dir das so vorstellen: Kriminelle aus dem Drogenhandel betreiben ein Café, um Schwarzgeld zu waschen. Das Café ist nur mäßig besucht, was nicht ausreicht, um ausreichend Umsatz zu erwirtschaften. Am Ende des Monats geben die Inhaber an, Tausende von Euro Umsatz erzielt zu haben.

Illegales Geld machen soll so mit legalen Einkünften vermischt werden. Eine Praxis, die in Deutschland schnell die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zieht. Schließlich prüfen die Finanzämter sofort den Wareneinsatz von Gastronomiebetrieben. Auf diese Weise können hierzulande allenfalls kleine Beträge gewaschen werden.

In anderen Ländern, in denen die Seilschaften der Mafia bis an die Spitze der staatlichen Macht reichen, funktionieren solche kriminellen Machenschaften leichter.

Kurz gesagt geht es bei Placement immer darum, Geld aus Darknet, Handel mit Drogen oder dem Waffenhandel auf möglichst viele, legale Aktivitäten zu splitten, damit die Herkunft des Geldes verschleiert wird.

Komplexer wird es, wenn eine Scheinfirma ins Spiel kommt. Diese Scheinfirma kann im Ausland sitzen und eine deutsche Firma, die von der Mafia betrieben wird oder hinter der andere Kriminelle stehen, adressiert an diese Scheinfirma Rechnungen.

Zum Beispiel über eine nie stattgefundene Tätigkeit als Berater oder Wirtschaftsprüfer. Die Firma macht auf den ersten Blick einen legalen Umsatz mit der Scheinfirma im Ausland.

Verdachtsmeldungen dürften hier schwierig zu beweisen sein, denn es sieht aus, als ob es sich um einen legalen Wirtschaftskreislauf handelt.

Besonders beliebt ist das sogenannte Smurfing. Gelder aus Steuerhinterziehung, Drogenhandel, Waffenhandel, dem Darknet oder sonstigen illegalen Geschäften werden dabei in möglichst kleine Beträge aufgesplittet. Damit findet eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto statt.

Das kann auch das eigene Girokonto sein, aber auch das Gemeinschaftskonto oder das Geschäftskonto von Freunden. Je mehr Konten bei Bankinstituten zur Verfügung stehen, desto besser.

Die Strategie dahinter: Kreditinstitute sind erst aber einer bestimmten Summe verpflichtet, Transaktionen, oder eine eventuelle Geldwäsche zu melden. In Deutschland und Österreich liegt der Betrag, der nicht meldepflichtig ist, bei 15.000 €, bei Sorten sind es 2.500 €.

Ebenfalls beliebt, um die Herkunft des Geldes aus Drogen, Waffenhandel, Darknet oder Erpressung zu verschleiern ist das sogenannte Structuring. Geld einzahlen auf ein Girokonto ist dabei nicht nötig. Das illegal erworbene Geld wird eingesetzt, um Luxusgüter wie Autos, Antiquitäten oder Gemälde zu erwerben. Diese Wertgegenstände werden dann ins Ausland verkauft.

2. Phase: Verschleierung (layering)

In der zweiten Phase geht es darum, die Kette zu durchbrechen, mit der es sich nachweisen lässt, dass illegal schnell viel Geld verdienen möglich war.

Das Geld wird anonymisiert, was es den Strafverfolgungsbehörden erschweren soll, die Herkunft des Geldes zurückzuverfolgen.

Dabei können folgende Mittel zum Einsatz kommen:

  • Scheinfirma

  • Geld einzahlen ins Ausland bei Offshore-Banken

  • Briefkastenfirma

  • Strohmänner, die Verträge fälschen oder rückdatieren

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Gut zu wissen: Kriminelle, die eine Briefkastenfirma gründen wollen, brauchen dafür die Hilfe der Banken. Dabei ist das Gründen einer Scheinfirma oder einer Briefkastenfirma per se nicht illegal. Kriminelle Aktivitäten liegen erst dann vor, wenn Geld aus dem Drogenhandel, dem illegalen Waffenhandel, Erpressung, Darknet oder anderen Aktivitäten der Mafia gewaschen wird. Es muss dabei nicht immer die Mafia sein: Wenn du dir Affären wie „Panama Papers“ oder den „Odebrecht-Skandal“ anschaust, erfüllen auch viele Treuhandgesellschaften mit ihren Aktivitäten durchaus die Kriterien der Strafverfolgungsbehörden.

Kurz gesagt, geht es darum, dass möglichst viele, nicht mehr nachvollziehbare Vorgänge wie Geld einzahlen auf ein Geschäftskonto, Bareinzahlung auf ein fremdes Konto – häufig über Landesgrenzen hinweg und mit der Hilfe von Anwälten und Notaren, die von Berufs wegen der Schweigepflicht unterliegen – vorzunehmen. Dabei werden gezielt Schlupflöcher wie Steueroasen und Gesetzeslücken genutzt.

Lange gab es keine Präventionsmaßnahmen in verschiedenen Staaten gegen Geldwäsche und damit verbundene Straftaten. Bis heute haben die Rechtssysteme einiger Staaten Regelungen, die es erleichtern, Vermögenswerte ins Ausland zu schaffen und Steuerhinterziehung zu betreiben.

Ein Thema sind auch Transaktionen mit Kryptowährungen. Damit lässt sich vor allem im Darknet illegal Geld machen.

Grundsätzlich ist die Infrastruktur bei Kryptowährungen nicht zentral organisiert, was es Strafverfolgungsbehörden wie dem Bundeskriminalamt schwer macht, Präventionsaktivitäten zu ergreifen oder das Strafrecht konsequent anzuwenden.

Grundsätzlich sind Straftaten wie Drogenhandel, Terrorismusfinanzierung, Erpressung, Steuerhinterziehung und sonstige Geschäfte der Mafia nur schwer in den Griff zu bekommen. Verdachtsmeldungen laufen oft ins Leere. Denn Kriminelle sind – nicht zuletzt dank Unterstützung der Finanzindustrie- sehr gut darin, ihre Spuren zu verwischen.

Nicht unterschätzt werden darf die Bedeutung der Fälle, bei denen gutgläubige Verbraucher als Helfershelfer missbraucht werden.

Das Bundeskriminalamt schätzt, dass jährlich tausende Menschen für illegale Geschäfte im Finanz- und Wirtschaftskreislauf benutzt werden.

Die wenigsten werden Geldwäsche melden – oft aus Scham. Aber auch, weil sich viele Verbraucher gar nicht darüber bewusst sind, dass sie außerhalb des legalen Wirtschaftskreislauf agieren.

3. Phase: Integration (integration)

Vermögenswerte fließen in der letzten Phase wieder ein in den legalen Wirtschaftskreislauf. Schwarzgeld waschen erfolgt dann durch gezielte Investitionen. Typisch für diese Transaktionen ist, dass in der Regel ein hoher Betrag im Spiel ist.

Wie in der ersten Phase, in der es darum geht, illegal Geld zu machen, fließen die Summen beispielsweise in Restaurants, Cafés, Casinos, Wettbüros oder Wechselstuben.

Außerdem gibt es in letzter Zeit immer mehr Verdachtsmeldungen gegen Pharma- und Chemielabore. Straftäter nutzen diese gezielt, um beispielsweise illegal Drogen herzustellen.

Geldwäscherei: Kompakt an Beispielen erklärt

Illegal schnell verdientes Geld waschen passiert nicht nur im großen Stil. Immer wieder werden unbescholtene Bürger mit hineingezogen – zum Beispiel beim Immobilienverkauf.

Wir haben uns einmal angeschaut, wie Geld waschen in der Praxis funktioniert.

Geldwäsche mit Immobilien

Geld waschen mit Immobilien ist ein ernstzunehmendes Problem, denn das Gesetz lässt Betrügern viele Schlupflöcher wie das folgende Beispiel zeigt:

2014 erbeuteten mehrere Männer in einer Sparkasse in Berlin 9,3 Millionen Euro. Obwohl die Kriminellen gefasst wurden, konnte die Polizei die Beute nicht ausfindig machen.

Etwas später fiel auf, dass der Bruder eines der Täter zahlreiche Grundstücke und Häuser in Berlin und Umland kaufte. Der Mann bezog Leistungen vom Jobcenter. Schnell hatte die Polizei den Verdacht auf Geldwäsche und schaute sich Girokonto des Verdächtigen und Grundbuchauszüge an.

Am Ende wurden 77 Wohnungen, Häuser und Grundstücke mit einem Gesamtwert von neun Millionen Euro beschlagnahmt.

Ein typischer Fall, wie Geldwäscher das Vertrauen argloser Immobilienbesitzer missbrauchen. Auch wer vermietet kann schnell das Opfer von Geldwäscherei werden.

Angemietet werden Wohnungen, die Kaution wird bezahlt und schon nach kurzer Zeit wird das Objekt gekündigt. Wenn der Vermieter die Kaution dann auf ein ausländisches Konto überweisen soll, müssen die Alarmglocken klingeln.

Beim Immobilienverkauf ist ebenfalls Vorsicht geboten, wenn der Käufer komplett in bar zahlen möchte. Nicht immer geht es darum, die Gebühren für den Notar oder Grunderwerbssteuer zu sparen. Barzahlung kann dann dazu dienen, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

PayPal Geldwäsche - wie schütze ich mich?

User müssen gar nicht erst ins Darknet gehen. Zahlungsdienstleister im Internet standen in der Vergangenheit bei Kriminellen hoch im Kurs.

Während reguläre Banken in Deutschland der Aufsicht der Bafin unterstehen und ihre Richtlinien konsequent verfolgen, war das einmal bei Paypal & Co. deutlich leichter.

Allerdings hat der Zahlungsdienstleister bezüglich schneller anonymer Transfers im Internet den Riegel vorgeschoben und folgt damit dem europäischen Geldwäschegesetz.

Empfängt ein Kunde mehr als 1.800 € oder den Gegenwert in anderen Währungen, wird Paypal weiterführende Informationen einholen. Bis zur Klärung ist es dann nicht möglich, Geld zu senden oder zu empfangen.

Kunden, die eine derartige Meldung erhalten, sollten sich umgehend in ihren Account einloggen und den Anweisungen folgen.

Geldwäsche im Internet

Das Bundeskriminalamt hat es immer mehr mit Geldwäschern im Internet zu tun, die ihre Spuren besonders geschickt verwischen.

Das bestätigt auch die Bafin, die ebenfalls den Geldwäschern auf der Spur ist und sich stark für Prävention einsetzt. Rund 11.000 Verdachtsmeldungen gehen dort im Jahr ein.

Spuren auf Papier gibt es dabei immer weniger, denn trotz Geldwäschegesetz gibt es noch die Möglichkeit, anonyme Zahlungen über Mobiltelefone oder das Internet zu schicken – selbst wenn Zahlungsdienstleister wie Paypal Limits haben gilt hier: Kleinvieh macht auch Mist.

Betrüger fischen entweder Kontodaten im Netz ab oder sind bei Auktionen mit im Spiel. Es kann leicht passieren, dass ein ahnungsloser Kontoinhaber dabei unfreiwillig zum Komplizen wird und illegales Geld unbedarft weiter schleust.

Manchmal ist jedoch ein Finanzagent oder gut getarnter Wirtschaftsprüfer mit im Boot, der für das Verwischen der Spuren zwischen 5 und 20 % der Summe kassiert.

Das Bundeskriminalamt warnt sogar davor, sich von den Verbrechern mit einem lukrativen Nebenverdienst als „Finanzagent“ ködern zu lassen. Bafin und die Strafverfolgungsbehörden kontrollieren stark- bei jeder vierten Verdachtsmeldung auf Geldwäsche geht es genau um diese Finanzagenten.

Beliebt ist, illegal verdientes Geld in E-Geld umzuwandeln. Das Prinzip musst du dir ähnlich wie die Aufladung einer Handykarte vorstellen.

Ein Komplize sitzt in der Regel im Ausland und verwendet einen Code, damit der Betrag seiner Geldkarte gutgeschrieben wird. In dem Moment, in dem das Bargeld zu E-Geld wird, ist die Spur perfekt verwischt.

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Gut zu wissen: Eine typische Falle, die Geldwäschern ahnungslosen Verbrauchern stellen ist das Versenden eines Links. Der führt zu einer gefälschten Internetseite, die der Page der Hausbank zum Verwechseln ähnlich sieht. Gibst du dort arglos deine Kontodaten ein, haben die Betrüger Zugang und könne lustig Geld von deinem Girokonto überweisen. Schütze dich daher vor Phishing-Attacken und rufe selbst die Internetseiten auf!

Verdacht auf Geldwäsche: Das musst du wissen

Internet und globale Finanzmärkte geben den Geldwäschern täglich neue Möglichkeiten.

Doch was musst du eigentlich tun, wenn du das Gefühl hast, es mit einem „Waschsalon“ zu tun zu haben?

Wann ist ein Verdacht auf Geldwäsche begründet?

Wenn du den Verdacht hast, dass illegales Geld in Umlauf gebracht werden soll, fordern die Strafverfolgungsbehörden nicht, dass du zum Detektiv wirst.

Du musst auch nicht über das Strafgesetzbuch informiert sein. Es reicht aus, wenn du deinem Erfahrungsschatz nach zu dem Schluss kommst, einen begründeten Verdacht auf Geldwäscherei zu haben.

Das wäre zum Beispiel dann der Fall:

  • Art des Geschäfts passt nicht zum Kunden und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen.

  • Die Person vermeidet den persönlichen Kontakt. Mittelsmänner wie Agenten oder Wirtschaftsprüfer werden eingeschaltet.

  • Der Kunde verschleiert seine Identität oder verlangt von dir absolute Diskretion.

  • Dokumente, die vorgelegt werden, geben Anlass zu der Vermutung, dass es sich um eine Fälschung handelt. Oder die Vorlage von Papieren wird verweigert.

  • Die Person lässt sich auf Nachfragen nicht ein, macht nur vage Angaben und stoppt die Transaktion, wenn auf Identitätsnachweisen bestanden wird.

  • Es wird immer wieder einmal verlangt, Daten der Beteiligten und Verantwortlichen auszutauschen.

  • Die Zahlung soll über einen Dritten abgewickelt werden, es besteht der Verdacht, dass ein Strohmann zum Einsatz kommt.

  • Wenn es um Immobilien geht, fallen rasche Eigentümerwechsel zu steigenden Preisen auf. Verlaufs- und Verkehrswert unterschieden sich deutlich, es besteht ein verdächtig hoher Verhandlungsspielraum.

  • Der Käufer zeigt wenig bis kein Interesse an einem Objekt.

  • Käufer aus Drittländern, die eine Transaktion über 10.000 € in bar durchführen wollen, können keine Einfuhrbestätigung des Zolls dieser Gelder vorlegen.

  • Rückerstattungen von Kautionen oder Anzahlungen sollen auf ein anderes Bankkonto gehen als die erste Zahlung.

  • Im Handel möchte der Kunde bereits getätigte Baranzahlungen per Überweisung zurückerstattet bekommen.

Verdacht auf Geldwäsche: Wozu bin ich verpflichtet?

Bei einem Verdacht auf Geldwäsche geht es nicht nur um Millionenbeträge – auch kleinere Summen müssen angezeigt werden. Das regeln die §§ 43 ff. des Geldwäschegesetzes.

Zeit zu verlieren ist dabei nicht. Du musst als Unternehmer eine Meldung an die Financial Intelligence Unit machen, die zum Zoll gehört und zwar immer dann, wenn folgende Anhaltspunkte vorliegen:

  • Du hast den Verdacht, dass der entsprechende Vermögenswert aus einer kriminellen Handlung stammt oder illegal erworben wurde.

  • Du hast Grund zu der Annahme, dass die Transaktion im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht.

  • Es ist dir nicht klar, ob der Vertragspartner für einen anderen Berechtigten handelt.

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Hinweis: Die Meldepflicht gilt auch, wenn es sich um Beträge unter 10.000 € handelt. Bei Buchmachern und Edelmetallhändlern sogar bei Summen unter 2.000 €. Dabei ist es unerheblich, ob bar gezahlt wird oder per Überweisung.

Verdachtsmeldung auf Geldwäsche: Vorgehen Schritt für Schritt

Wenn du als Unternehmer eine Verdachtsmeldung auf Geldwäsche machen musst, halte dich an die folgenden Schritte:

  • 1

    Eine Verdachtsmeldung auf Geldwäsche gibst du online ab. Nutze hierfür das Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU (goAML).

  • 2

    Eine Registrierung ist erforderlich. Da dieser Vorgang Zeit in Anspruch nimmt, solltest du dein Unternehmen auch ohne Verdachtsfall registrieren.

  • 3

    Geht es um Geldwäsche, musst du schnell sein. Den Verdacht solltest du innerhalb eines Tages melden.

  • 4

    Füge deiner Meldung Unterlagen bei, die zu deinem Verdacht geführt haben. Du kannst alles im System hochladen.

  • 5

    Du bist gesetzlich verpflichtet, über den Verdacht auf Geldwäsche zu schweigen. Es ist dir außerdem untersagt, dass du diese Geschäftsbeziehung fortsetzt. Wie du im Einzelfall vorzugehen hast, werden dir die Strafverfolgungsbehörden sagen.

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Tipp: Wenn du nicht ganz sicher bist, wohin du dich wenden sollst, ist die Polizei dein Ansprechpartner. Auch ein Anruf beim Zoll kann dir das weitere Vorgehen beschreiben. Als Verbraucher bist du nicht verpflichtet, den Verdacht anzuzeigen, doch sind wir der Meinung, dass berechtigte Auffälligkeiten gemeldet werden sollten.

Geldwäsche Strafe: Welche Strafen drohen bei Wäsche des Geldes?

Geldwäsche ist ein Delikt aus dem Strafgesetzbuch (§ 261 StGB). Dieser Tatbestand wird mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe geahndet, in besonders schweren Fällen Gefängnisstrafen zwischen fünf und zehn Jahren.

Auch Geldstrafen sind möglich. Eine Straftat liegt vor, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde, aber auch, wenn es sich um leichtfertiges Geldwaschen handelt.

Allerdings setzt die Geldwäsche als Straftatbestand immer eine Vortat hinaus.

Das sind:

  • Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr – Raub, Erpressung, Diebstahl

  • gewerbsmäßige Delikte wie Internetbetrug, Hehlerei, Bestechung

Gleichzeitig muss eine Vereitelungshandlung vorliegen. Die passiert häufig unbewusst. Darunter fallen Bareinzahlung auf ein Konto. Auslandsüberweisung, Umwandlung von Bargeld in Bitcoins, Gewährung von Zugriff auf das eigene Konto für Transaktionen.

Leichtfertiges Geldwaschen, die Verbraucher unabsichtlich begehen, wird nur selten mit Gefängnis geahndet. Allerdings liegen die Strafen auch hier bei bis zu zwei Jahren Haft oder 360 Tagessätzen.

Wer sich der Geldwäsche schuldig macht, gilt als vorbestraft. Ausnahmen gibt es eventuell bei leichtfertiger Geldwäscherei.

Wer seine Tat selbst meldet oder den Vermögenswert der Polizei übergibt, kann straffrei ausgehen.

Bekämpfung der Geldwäsche: Anti money laundering

Die Geldwäschebekämpfung ist ein globales Problem. Geld regiert die Welt und wer am meisten davon hat, der hat die Nase vorne. Dadurch entstehen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe.

Doch wie bekämpfen Deutschland, die EU und andere Länder das Money Laundering?

4 Methoden zur Bekämpfung der Geldwäsche

Die Gangster werden raffinierter, die Technik schreitet voran. Wir haben uns typische Methoden zur Geldwäschebekämpfung einmal näher angeschaut.

1. Know-Your-Customer-Prinzip

Der Begriff Know-Your-Customer (KYC) bedeutet „Kenne deinen Kunden“ und zielt auf erforderliche Legitimationsprüfungen im Finanz- und Versicherungssektor ab, um Geldwäscheprävention zu betreiben.

Kunden müssen daher mit Ausweispapieren und gegebenenfalls Geschäftspapieren vor Aufnahme von Handelsbeziehungen zweifelsfrei identifiziert werden. Die wirtschaftlich Berechtigten müssen klar zu ermitteln sein.

Die Methode hat ihre Grenzen. Zum einen erschweren Briefkastengesellschaften die Identifikation. Auf der anderen Seite gibt es für KYC keine international einheitlichen Standards.

2. Überwachung von Konten und Transaktionen

Jedes Konto mitsamt seinen Transaktionen wird auf den Verdacht auf Geldwäsche hin permanent überwacht. Den Rahmen dafür liefert das Geldwäschegesetz (GWG). Verantwortlich dafür ist der Geldwäschebeauftragte einer Bank.

3. Meldung verdächtiger Transaktionen

Jeder Transaktion, die Verdacht erregt – und mag sie noch so klein sein – muss von Banken und Versicherungen gemäß Geldwäschegesetz gemeldet werden. Auch ein Verdacht gegen die eigenen Kunden.

Eine Verdachtsmeldung muss ebenfalls erfolgen, wenn ein Kunde seine Pflicht zur Offenlegung seiner Identität oder seiner geschäftlichen Verhältnisse nicht erfüllt. Zum Beispiel, wenn die Identität verschleiert wird oder ein Strohmann eingesetzt wird.

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Gut zu wissen: Notare, Anwälte und Wirtschaftsprüfer, aber auch Immobilienmakler haben ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten. Das erschwert natürlich Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche. Im Kreuzfeuer standen vor allem die Notare, die bei Immobiliengeschäften – einem der klassischen Felder für Geldwäscherei – traditionell aktiv sind. Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Geldwäschegesetz hat sich das grundlegend verändert. Neben den Notaren müssen viele weitere Berufsgruppen wie Immobilienmakler Verdachtsfälle online bei der FIU melden, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

4. Vermögensabschöpfung

Prävention von Geldwäsche setzt sich nicht nur aus strengen Ermittlungen und harte Strafen zusammen. Die Tat an sich muss unattraktiv werden.

Das bedeutet, materielle Vorteile aus dem Geldwaschen werden abgeschöpft und die Opfer erhalten einen Schadensausgleich. Wird illegales Vermögen aufgespürt, ist es sofort zu sichern und zu entziehen.

Vorschriften für die Vermögensabschöpfung existieren auf nationaler Ebene, aber auch in der EU – zum Beispiel mit dem Übereinkommen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC).

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Gut zu wissen: Immer wieder wird diskutiert, ob niedrigere Grenzen für Bargeldtransaktionen Vorbeugung bei Geldwäsche leisten können. Denn gerade zu Beginn einer kriminellen Karriere ist viel Bares im Umlauf – einige Politiker sind der Meinung, viele Straftaten auf diese Weise zu verhindern. Denn bargeldlose Geschäfte sind jederzeit nachvollziehbar, was eine abschreckende Wirkung haben könnte.

Geldwäschegesetz (GwG) 2023 / 2024: Das Gesetz gegen Geldwäsche

Fast jeder läuft Gefahr, sich unbewusst der Geldwäsche schuldig zu machen. Vor allem Unternehmen im Finanzsektor müssen daher sehr vorsichtig sein und entsprechende Prävention betreiben. Das sind Banken, Versicherungen, Anwälte, Notare, Makler, Händler, Spielbanken, Steuer- und Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer und Vermögensverwalter.

Maßnahmen, die von dieser Gruppe ergriffen werden müssen, regelt das Geldwäschegesetz (GWG).

Im § 3 des Gesetzes gegen Geldwäsche wird beispielsweise festgelegt, dass bei Transaktionen, die 15.000 € überschreiten, die Identität der Person zweifelsfrei festgestellt werden muss.

Diese Informationspflicht aus dem Anti Geldwäschegesetz ist jedoch keine Meldepflicht – die ergibt sich erst bei einem begründeten Verdacht!

Der § 4 des Gesetzes gegen Geldwäsche regelt, dass sich auf Angaben des Kunden nicht einfach verlassen werden darf. Personalausweis und Auszug aus dem Handelsregister sind beispielsweise erforderlich.

Unternehmen in der Finanzwirtschaft müssen zudem gemäß § 9 des GWG Gesetz einen Geldwäschebeauftragten ernennen. Der Geldwäschebeauftragte arbeitet mit dem Geschäftsführer zusammen und ihm obliegt in Verdachtsfällen die Meldepflicht beim Bundeskriminalamt.

Außerdem führt der Geldwäschebeauftragte regelmäßig eine Gefährdungsanalyse durch und achtet darauf, dass die einzelnen Vorschriften des GWG befolgt werden.

Gemeldete Transaktionen dürfen erst nach Zustimmung des Bundeskriminalamtes durchgeführt werden oder wenn eine Frist von zwei Tagen verstrichen ist.

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Hinweis: Das Geldwäschegesetz wurde 2017 überarbeitet. Die Sanktionen wurden drastisch erhöht. Bußgelder können bis zu eine Million Euro betragen oder das Doppelte des gewaschenen Betrages!

§ 261 Geldwäsche im Strafgesetzbuch (StGB)

Geldwäsche, die strafrechtliche Verfolgung illegal erwirtschafteter Gelder und ihrer Einschleusung in den Finanzkreislauf setzt eine sogenannte rechtswidrige Vortat voraus.

Die Palette reicht von Raub über Erpressung bis zu Veruntreuung und Hehlerei und ist in einem Vortatenkatalog in Absatz 1 des Gesetzes festgelegt.

Da sich durch das Internet und vor allem das Darknet immer mehr rechtsfreie Räume ergeben haben, wird darüber nachgedacht, den Rahmen deutlich zu fassen.

Theoretisch könnte nach einer Reform jede Aktion als Vortat gelten, wenn sie zu Waschen des Geldes führt.

Geldwäscherichtlinie - was ist das?

Die Geldwäscherichtlinie wird von der EU herausgegeben und liegt mittlerweile in ihrer fünften Form vor. Seit dem 1. Januar 2020 muss diese Richtlinie national umgesetzt werden.

In den Vorgaben geht es darum, Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung europaweit gezielt und einheitlich zu bekämpfen.

Die neueste Version der Geldwäscherichtlinie schreibt ein sogenanntes Transparenzregister vor und erweitert den Kreis der meldepflichtigen Personen um beispielsweise Immobilienmakler.

Durch stärkere Vernetzung der Mitgliedstaaten und erleichterten Datenzugriff auf die Transparenzregister sollen bessere Präventionen ermöglicht werden. Verschärft wurden auch die Bedingungen für Transaktionen mit sogenannten Hochrisikoländern.

Geldwäscheprävention: Die Prävention von Geldwäsche

Die Verpflichtung zur Geldwäscheprävention ergibt sich aus dem 1993 erstmalig verabschiedeten Gesetz gegen Geldwaschen. Die erste Version wurde regelmäßig ergänzt und überarbeitet.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt ein verschärfter Anforderungskatalog mit deutlich härteren Sanktionen.

Ziel dieser Vorbeugung ist das Bekämpfen illegaler Geldströme aus dem Drogenhandel, der Prostitution, Raub und Hehlerei. Maßnahmen sollen schon greifen bevor das Geld in den regulären Wirtschaftskreislauf kommt.

Sobald ein kleiner Verdachtsmoment besteht, müssen zur Vorbeugung verpflichtete Auffälligkeiten bei den Strafverfolgungsbehörden melden. Kann später nachgewiesen werden, dass Geldwaschen gedeckt wurde, drohen empfindliche Bußgelder oder sogar Gefängnisstrafen.

Meldungen erfolgen digital im Portal der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU).

Die zur Prävention Verpflichteten sind:

  • Banken

  • Finanz- und Kapitaldienstleister

  • Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler

  • Notare

  • Rechtsanwälte und Patentanwälte

  • Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer

  • Immobilienmakler (Vermietung und Verkauf)

  • Güterhändler

  • Kunstvermittler

In der Praxis bedeutet das, Verpflichtete müssen jeden neuen Kunden vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung eingehend kontrollieren.

Die Prüfung umfasst in regelmäßigen Zyklen auch die Bestandskunden. Dafür werden sogenannte Risikoqualifizierungen angewendet – zum Einsatz kommen unter anderem Sanktionslisten.

Neue Kunden und ihre wirtschaftlich Berechtigten werden gemäß des KYC-Prinzips überprüft. Sobald hier Ungereimtheiten auftauchen, erfolgt eine Meldung an die zuständigen Behörden. Das erfordert, in Banken, Unternehmen und Kanzleien ein wirksames Risikomanagement mit Gefährdungsanalyse und Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren.

Neben sorgfältigen Identifizierungsprozessen kommen folgende Maßnahmen zum Einsatz:

  • Ausarbeitung von Kontrollen und Standards hinsichtlich der sich aus der Geldwäscheprävention ergebenden Vorgaben samt regelmäßiger Überprüfung der Vorgaben

  • Ernennung eines Geldwäschebeauftragten und seines Vertreters

  • Fortentwicklung der Präventionsmaßnahmen

  • Schulungen der Mitarbeiter bezüglich Geldwäsche und der damit verbundenen Sorgfaltspflichten

  • Prüfung der Zuverlässigkeit der Angestellten

  • Ansprechpartner für die Behörden

  • Einrichten einer Whistleblower-Stelle

  • Aufbewahrungspflichten

Entscheidend sind die Sorgfaltspflichten bei der Prävention von Geldwäsche. Die sind allgemein, vereinfacht oder sogar verstärkt- je nach der individuellen Risikoanalyse.

Allgemeine Sorgfaltspflichten umfassen die Identifizierung des Kunden mit Dokumenten, die Überprüfung seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Feststellung exponierter Personen.

Der Zweck einer Geschäftsbeziehung wird abgeklärt und alle Transaktionen werden überwacht.

In vielen Fällen kommt es gar nicht so weit. Denn besteht nach Analyse ein nur geringes Risiko für Geldwäsche, werden Identitätsprüfungen vereinfacht durchgeführt – das dürfte die meisten Unternehmerkunden, vor allem im Kleingewerbe und Mittelstand, betreffen.

Anders sieht das aus, wenn die Gefährdungsanalyse ein hohes Risiko der Geldwäscherei ergibt.

Das ist der Fall bei:

  • komplexen und extrem großen Transaktionen

  • einem Zusammenhang mit politisch exponierten Personen

  • Beteiligung von Hochrisiko Ländern an den Geschäften

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Gut zu wissen: Eine Schlüsselrolle spielt das Know-Your-Customer-Prinzip. Diese Identifizierung dient auch dem Schutz der Kunden. Denn immer wieder ist es vorgekommen, dass arglose Unternehmen oder sogar Privatleute gutgläubig in scheinbar seriöse Geschäfte eingewilligt haben und dann für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht wurden.

Aktuell: Geldwäscheprävention und Corona

Vielen Unternehmer waren und sind gezwungen, während der Corona Pandemie staatliche und andere Förderkredite in Anspruch zu nehmen.

Die Bafin stellt klar, dass auch während der Sondersituation Pandemie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sichergestellt sein muss.

Gemäß Geldwäschegesetz § 14 gelten die Sorgfaltspflichten für Identifizierungsprozesse weiterhin. So müssen Antragsteller ihre Ausweiskopien übersenden und es erfolgt ein angemessenes Monitoring der finanziellen Transaktionen sowie ihrer fortlaufenden Geschäftsbeziehungen.

Ergeben sich daraus Auffälligkeiten, müssen in einem angemessenen Zeitrahmen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. Das kann eine persönliche Identifikation mit einem Ausweispapier sein.

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister ist eine zentrale Stelle, in der die Angaben über wirtschaftlich Berechtigte erfasst und zugänglich gemacht werden.

Alle im Geldwäschegesetz genannten Unternehmen, Vereinigungen und Rechtsformen wie Banken, Steuerberater, Makler oder Wirtschaftsprüfer müssen dort ihre Angaben veröffentlichen.

Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn die Daten auch über das Handelsregister erfasst werden können. Ist ein Unternehmen dort nicht registriert, müssen die Daten unverzüglich an das Transparenzregister übermittelt werden.

Wer neue Geschäftsbeziehungen eingeht – etwa mit einer Bank – muss einen Auszug, beziehungsweise Nachweis der Registrierung im Transparenzregister einholen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern existiert dieser Nachweis in Deutschland nicht, weshalb die Erlaubnis zur Einsicht erteilt werden muss.

Im Geldwäschegesetz findet sich keine Regelung bezüglich Bestandskunden und Transparenzregister. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch hier im Rahmen der Sorgfaltspflichten Überprüfungen erfolgen.

Einige Behörden haben vollen Zugriff auf die Daten im Transparenzregister. Wer gemäß Geldwäschegesetz zur Sorgfalt verpflichtet ist, erhält fallbezogene Auskünfte.

Die Öffentlichkeit selbst hat ebenfalls Einsicht, allerdings nur das Recht auf sehr allgemein gehaltene Informationen.

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Hinweis: Mitteilungspflichtige müssen ihre Informationen im Transparenzregister selbst auf dem aktuellen Stand halten. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen wie Geldstrafen, aber auch Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde rechnen.

Praxisbeispiel:

Eine Bank möchte eine neue Geschäftsbeziehung eingehen. Im Rahmen der KYC-Prozesse erfolgt eine Abfrage der Daten der wirtschaftlich Berechtigten des potenziellen Geschäftspartners.

Ergeben sich Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten, erfolgt eine Mitteilung an das Transparenzregister. Dort werden Daten gegebenenfalls korrigiert.

Andere Unternehmen, die eine Abfrage starten, können dann auf diese neuen Daten zurückgreifen. Das vermeidet, dass Geldwäscher einfach bei der nächsten Stelle anklopfen.

Filmempfehlung: Die Geldwäscherei (2019)

Ob Al Capone oder Panama Papers – immer wieder haben die großen Geldwäscher die Filmemacher inspiriert.

Wenn du auf unterhaltsame Weise erfahren möchtest, welche Dimensionen Geldwäsche haben kann und wie sie überhaupt funktioniert, legen wir dir den Film „Die Geldwäscherei“ ans Herz. Dieser Streifen kam 2019 in die Kinos. Mit dabei im Cast: Hollywood-Größen wie Meryl Streep und Antonio Banderas.

Darum geht es:

Die Witwe Ellen ist dabei, einen Versicherungsbetrug zu untersuchen. Dabei stößt sie auf eine Firma in Panama City, die von zwei Juristen betrieben wird.

Die Firma ist gut dabei, via Offshore-Finanzplätze und Briefkastenfirmen Finanzbetrug im ganz großen Stil zu betreiben.

Die betrügerischen Aktivitäten sorgen dafür, dass die mächtigen, reichen und teilweise prominenten Kunden noch reicher werden. Ellen erkennt schnell, dass diese Firma nur der Anfang ist und heftet sich an die Fersen der Geldwäscher.

Der Film basiert auf wahren Begebenheiten – im Fokus steht der Fall der Panama Papers.

Fazit

Verschleierung von illegal verdientem Geld – oft über Staatsgrenzen hinweg: Geldwäsche ist ein sehr spannendes und sehr komplexes Thema.

Da kriminelle Aktivitäten so alt wie die Menschheit selbst sind, muss der Fokus auf der Prävention liegen.

In den letzten Jahren sind die Maßnahmen nicht nur in Deutschland, sondern auf gesamteuropäischer Ebene verschärft worden. Banken, Versicherungen und andere Unternehmen müssen Neukunden umfangreich identifizieren und überprüfen.

Das führt dazu, dass auch durchaus der Geldwäscheverdacht gegen einen Normalbürger aufkommen kann – zum Beispiel, wenn du einen großen Betrag in bar auf dein Konto einzahlst.

Die Methoden der Geldwäscher werden jedoch immer raffinierter. Zwar gibt es immer noch den Klassiker, dass Betrüger bei verschiedenen Banken kleinere Beträge einzahlen, doch das Internet ermöglicht mittlerweile völlig neue Arten der Geldwäsche. Oft mit Unterstützung ahnungsloser Verbraucher – zum Beispiel, wenn Kontodaten abgefangen werden oder mit einem Job als Finanzagent gelockt wird.

Der Verdacht auf Geldwäsche ist meldepflichtig – hierfür existiert beim Zoll eine zentrale Stelle im Internet, die FIU. Der Bürger selbst ist nicht verpflichtet, seltsame Vorgänge anzuzeigen.

Wer jedoch das Gefühl hat, etwas geht nicht mit rechten Dingen zu, kann sich an die Polizei wenden.

FAQ

Was ist Geldwäsche?
Was bedeutet das Geldwäschegesetz für mich als Privatkunden?
Woran erkenne ich Geldwäsche?
Was passiert bei einem Verdacht auf Geldwäsche?
Wie wird Geldwäsche bestraft?
Wie kann ich den Verdacht auf Geldwäsche vermeiden?
Geldwäsche in der Shisha Bar - was ist dran?
Geld waschen - was passiert, wenn ich die Identifikation verweigere?
Ein Freund bittet mich, 20.000 € einzuzahlen auf mein Konto - ist das Geldwäsche?
Welche Übereinkommen gibt es gegen Geldwäscherei?
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Geldwäsche – wie siehst du das Thema? Hast du sogar schon Erfahrungen damit gemacht oder bist aus Versehen unter Verdacht geraten? Bist du der Meinung, die Gesetze sind zu lasch? Wir freuen uns, wenn du uns deine Meinung schreibst!

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Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.

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