Das Bankgeheimnis war in der Schweiz traditionell so etwas wie eine heilige Kuh. Bis der Bundesrat 2009 ankündigte, das Bankgeheimnis aufheben zu wollen. Das lag am internationalen Druck, denn durch die Finanzkrise wurde die hohe Verschuldung vieler Staaten offensichtlich und viele Länder begannen, Steuerflucht stärker zu bekämpfen.
2008 stellte sich zudem heraus, dass die Großbank UBS Kunden aus den USA angeworben hatte. Die einzige Möglichkeit, einer Klage zu entgehen war, die Daten von US-Konten offenzulegen.
2014 trat die Schweiz AIA bei, einer OECD-Erklärung zum automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen. Der Beitritt beinhaltet die Verpflichtung, bei Steuerhinterziehung die Daten ausländischer Bankkunden offenzulegen.
AIA ist seit 2017 aktiv, ein Jahr danach fand der erste Datenaustausch statt. Das hat die einstige Stärke der Schweizer Banken geschwächt, denn die müssen sich nun verstärkt um ausländische Kunden bemühen.
Das Interesse ausländischer Privatkunden am Finanzplatz Schweiz ist aktuell daher im Abwärtstrend.
Bezüglich Bankgeheimnis gibt es einen Unterschied zu Deutschland und vielen anderen Ländern. Die Schweiz unterscheidet zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
In der Schweiz handelt es sich bei einer Steuerhinterziehung um eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet, dass ein Steuerhinterzieher anders als in Deutschland lediglich ein Bußgeld bezahlen muss.
Hierzulande müssen Steuerhinterzieher mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 oder in schweren Fällen bis zu 10 Jahren rechnen. Nur bei einem Steuerbetrug hebt die Schweiz das Bankgeheimnis auf.
Mir war nicht klar, dass das Bankgeheimnis abgeschafft wurde und Finanzbehörden Zugriff auf Kontodaten haben dürfen. Ich bin etwas empört. Nun versuche ich mal, meine Bank und meinen Steuerberater zu erreichen, die können mir bestimmt näheres darüber sagen.
Hallo T. W.,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Abgeschafft trifft es ja nur zum Teil. Denn ein echtes Bankgeheimnis hat in dem Sinne aus staatlicher Sicht nie existiert. Es ist eine sogenannte nebenvertragliche Verpflichtung, die du in den AGB deiner Bank findest. Aber eine rechtliche Grundlage gibt es nicht dafür.
Natürlich kommt es darauf an, ob du eine Privatperson bist oder ein Unternehmen hast, das eine juristische Person darstellt. Grundsätzlich tun die Banken eine Menge dafür, um deine Daten als Privatperson zu schützen. So musst du für die Schufa-Abfrage ausdrücklich deine Einwilligung geben. Bei Verdacht auf Erschleichen von Sozialleistungen, Bafög oder Steuerhinterziehung und anderen Straftaten dürfen die Behörden direkt bei den Banken ein Auskunftsersuchen stellen. Die Bank kann dich darüber informieren, muss es aber nicht. Wichtig ist, dass wirklich ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Einfach ohne Grund wird keine Behörde auf diese Idee kommen. Seit 2017 ist das sogenannte Kontenscreening jedoch leichter und die Prüfungen sollen zunehmen.
Jetzt wissen wir nicht, ob du aus privatem oder beruflichem Interesse fragst. Führst du ein Unternehmen und bist ins Handelsregister eingetragen, besteht eine grundsätzliche Erlaubnis zur Weitergabe der Daten. Hier kannst du aber auch gegensteuern und gezielt die Weitergabe von Daten untersagen lassen.
Hast du mittlerweile mit deiner Bank oder dem Steuerberater gesprochen? Es würde uns freuen, wenn du hier für alle Leser möglicherweise relevante Informationen teilen könntest.
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru
Gut zu wissen !! Danke !
Hallo Irene,
vielen Dank für Deinen Kommentar, das freut uns sehr!
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru