Lassen sich die Kontoführungsgebühren eigentlich von der Steuer absetzen? Wo werden diese Kosten in der Steuererklärung angegeben? Das sind wichtige Fragen, denn schließlich funktioniert heute nichts mehr ohne Girokonto. Der Chef überweist das Gehalt, die Miete wird vom Girokonto abgebucht und alle Ausgaben des täglichen Lebens davon bestritten.
Ein Bankkonto ist Pflicht. Selbst dann, wenn kein regelmäßiger Gehaltseingang kommt und das Geld mit selbstständiger Tätigkeit verdient wird. Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler haben daher in der Regel zusätzlich zum Privatkonto ein Geschäftskonto.
Obwohl es mittlerweile viele Direktbanken gibt, die ein kostenloses Girokonto anbieten, ziehen viele Verbraucher immer noch die gute alte Filialbank vor, die meist Kontoführungsgebühren berechnet.
Dieser Ratgeber klärt auf, wie Bankgebühren steuerlich geltend gemacht werden können und was dabei zu beachten ist.
Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen: Das Wichtigste in Kürze
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Über die Steuererklärung kann eine nachweisfreie Pauschale in Höhe von 16 € als Werbungskosten abgesetzt werden. Wer mehr bezahlt, sollte sich Gedanken machen und zum besten Girokonto wechseln, um Gebühren zu sparen. Dadurch verzichtet man zwar auf die Pauschale, aber zahlt dafür keine monatlichen Gebühren mehr.
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Inhaber eines kostenlosen Girokontos dürfen keine Kontoführungsgebühren in die Steuererklärung eintragen.
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Wer eine Kreditkarte für berufliche Auswärtstätigkeiten nutzt, darf die Kosten geltend machen. Als Nachweis reicht eine Kopie der Kreditkartenabrechnungen aus.
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Selbstständige, die ihr Konto auch für private Zwecke nutzen und jährlich höhere Kontoführungsgebühren bezahlen, können die höheren Ausgaben nicht steuerlich geltend machen.
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Angestellte tragen die Pauschale in die Anlage N der Steuererklärung ein. Studenten mit kostenpflichtigem Studentenkonto ebenso.
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Unternehmer und Selbstständige setzen alle Kosten für das Girokonto in voller Höhe als Betriebsausgabe ab. Ebenso können Gewerbetreibende, die täglich ihre Einnahmen zur Bank bringen und Kleingeld einzahlen, die Kosten dafür geltend machen.
Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung: Das gibt es zu wissen
Kann ich Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung absetzen?
Die gute Nachricht zuerst: In der Einkommensteuererklärung, die entweder mit Elster oder beim Steuerberater gemacht wird, ist es möglich, Kontoführungsgebühren steuerlich geltend zu machen.
Das Finanzamt arbeitet hier mit einem Pauschbetrag. Es handelt sich dabei um 16 € pro Jahr. Dabei ist es unerheblich, ob das Konto im Januar oder am 31. Dezember eröffnet wurde. Zudem spielt es keine Rolle, ob es sich um ein normales Girokonto, ein Basiskonto oder ein Guthabenkonto handelt.
Übrigens dürfen die Kontokosten auch dann in der Steuererklärung auftauchen, wenn der Arbeitgeber einen Ersatz für die Bankgebühren zahlt. Denn dieser Ersatz ist steuerpflichtig, was bedeutet, dass er in der Lohnsteuer angegeben wird.
Kann man mehr als 16 € Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen?
Das Finanzamt akzeptiert eine nachweisfreie Pauschale von 16 € pro Jahr für die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten.
Sind mehr Bankgebühren angefallen, können die Werbungskosten nur teilweise genutzt werden. Zum Beispiel für Buchungskosten, die mit dem Gehaltseingang verbunden sind. In diesem Fall muss genau geprüft werden, welche Kontonebenkosten mit dem beruflichen Aufwand zu tun haben.
Daneben können Kosten für berufsbedingte Überweisungen angegeben werden. Ein Beispiel wären Überweisungsgebühren für Arbeitsmittel, die mit einer Auslandsüberweisung bezahlt wurden. Allerdings musst du hierfür dem Finanzamt Nachweise erbringen.
Tipp: Als Angestellter kann es sich lohnen, ein Girokonto bei einer anderen Bank mit besseren Konditionen zu eröffnen. Wenn du Glück hast, bekommst du sogar ein Girokonto mit Prämie.
Kontogebühren sind Werbungskosten
Kontoführungsgebühren fallen unter Werbungskosten. Bei Arbeitnehmern zählen dazu alle notwendigen Aufwendungen, um den Beruf ausüben zu können. Die meisten verstehen unter Werbungskosten die Fahrt zur Arbeit, Arbeitskleidungen, Fortbildungen oder berufsbedingte Versicherungen.
Im Einkommensteuergesetz (EStG) sind unter § 9 die Werbungskosten definiert – und zwar recht allgemein als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen.
Da auf einem Girokonto Einnahmen gesichert aufbewahrt und erhalten werden, liegt es nahe, dass es kein Problem ist, die Gebühren von der Steuer abzusetzen.
Wo kann man die Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung eintragen?
1. Angestellte
Angestellte tragen die Kontogebühren in der „Anlage N“ der Einkommensteuer ein. Die Rubrik lautet „Weitere Werbungskosten“, Zeile 47 bis 49.
Anlage N der Steuererklärung, Zeile 46 - 48: Angabe der Kontoführungsgebühren als "Weitere Werbungskosten"
2. Unternehmer / Selbstständige / Freiberufler
Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler tragen die Kosten für ihre geschäftlichen Konten in die „Anlage EÜR“ in den Abschnitt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (Zeile 66) ein.
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Rechne alle Ausgaben, die für das Geschäftskonto angefallen sind, zusammen. Achte bei einem gemischten Konto darauf, dass du die Gebühren anteilig berechnest, sonst können bei einer Steuerprüfung Nachzahlungen anfallen.
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Du hast in jüngster Vergangenheit ein Girokonto mit Prämie eröffnet? Denke daran, dass Bankprämien steuerpflichtig sind und in der Steuererklärung auftauchen müssen, wenn sie mehr als 256 € in einem Kalenderjahr betragen.
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Trage die Kosten für das Girokonto in den passenden Abschnitt und gegebenenfalls die Bankprämie unter „sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung ein.
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Füge Nachweise hinzu oder reiche diese auf Nachfrage des Finanzamtes ein.
Achtung: Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die das Konto sowohl für geschäftliche als auch für private Zwecke nutzen (gemischtes Konto), können die Gebühren nur anteilig absetzen. Mit einem Geschäftskonto umgehst du diese Problematik und kannst auch die Gebühren, die für das Geld einzahlen und Geld abheben anfallen als Betriebsausgabe voll absetzen.
Kontoführungsgebühr absetzen trotz kostenlosen Kontos? Legal oder Betrug?
Wenn du ein kostenloses Girokonto führst, darfst du die Pauschale von 16 € nicht als Werbungskosten geltend machen.
Machst du es trotzdem, dann begehst du Betrug. Denn wenn die Bank für das Girokonto keine Kontoführungsgebühren erhebt, können diese Kosten auch nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Hinweis: Es gibt immer wieder Ratgeberseiten im Netz, die empfehlen, auch bei Gratis-Konten die Pauschale dem Fiskus gegenüber anzugeben. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber Betrug bleibt Betrug.
Kann ich auch Gebühren für Kreditkarten absetzen?
Wird die Kreditkarte beruflich bei Auswärtstätigkeiten genutzt, können die Gebühren steuerlich geltend gemacht werden.
Falls eine berufliche und private Nutzung vorliegt, ist es immer noch möglich, die geschäftlichen Ausgaben steuerlich abzusetzen. Am besten wird der berufliche Nutzungsanteil in Prozent ermittelt, der dann als Werbungskosten steuerlich absetzbar ist.
Der Fiskus schreibt keinen speziellen Nachweis vor. Im Idealfall werden die Kreditkartenabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Monaten in Kopie beigefügt. So sieht das Finanzamt, dass der angegebene Prozentsatz in der Steuererklärung realistisch ist.
Kontoführungsgebühren: Die Pauschalen für das jeweilige Jahr
Wie viel Kontoführungsgebühren kann man absetzen von der Steuer? Die Pauschale, die der Gesetzgeber für die Kontogebühren vorgesehen hat, liegt seit Jahren konstant bei 16 €.
Ob sich daran in Zukunft etwas ändern wird, ist fraglich. Denn ein Girokonto wird immer günstiger. Ein Onlinekonto kostet nur wenige Euro im Monat und ist oft sogar kostenlos.
1. Kontoführungsgebühren als Arbeitnehmer
Die meisten Arbeitnehmer nutzen ihr Gehaltskonto auch für private Ausgaben. Hier dürfen pauschal 16 € Gebühren für die Kontoführung abgesetzt werden. Ist das Girokonto teurer, wird die Differenz nicht berücksichtigt.
Hinweis: Jeder berufstätige Ehegatte darf 16 € für sein Konto geltend machen. Wer ein Gemeinschaftskonto hat, kann nicht den doppelten Betrag angeben. Das Kinderkonto vom Nachwuchs kann ebenfalls nicht eingetragen werden.
2. Kontoführungsgebühren als Unternehmer / Selbstständiger / Freiberufler
Bei Unternehmern zählen die Grundgebühren für das Girokonto zu den Betriebsausgaben. Das geht jedoch nur, wenn das Bankkonto ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
Diese Gebühren dürfen ebenfalls in der Steuererklärung eingetragen werden:
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Barabhebungen und Bareinzahlungen
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anfallende Kosten für Zahlungen in ausländischen Währungen
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Dispozinsen und Überziehungszinsen (betriebliche Begründung notwendig)
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Kreditzinsen (Betriebsschuld)
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Eine private Nutzung darf nicht erfolgen. Ansonsten müssten die anteiligen Betriebskosten geschätzt bzw. können nicht vollständig als Betriebsausgabe eingetragen werden.
Gut zu wissen: Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler dürfen die Dispozinsen, die bei Inanspruchnahme des Dispokredits anfallen, ebenfalls als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Das geht jedoch nur, wenn es sich um ein reines Geschäftskonto handelt und eine Begründung vorliegt.
3. Kontoführungsgebühren für Vermieter
Vermieter, die ihre Mieteinnahmen auf ein privates Girokonto gehen lassen, müssen sich nicht an die 16 € Pauschale halten. In der Steuererklärung können mehr als 16 € pro Jahr geltend gemacht werden.
4. Kontoführungsgebühren für Rentner
Rentner und Pensionäre können die Pauschale von 16 € ebenfalls steuerlich absetzen. Sie tragen die Kontoführungsgebühren einfach bei den Werbungskosten ihrer Altersbezüge ein.
5. Kontogebühren für Kapitalanleger
Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 können leider keine Kontogebühren mehr abgesetzt werden.
Fazit
Ein Girokonto kann bis zu 80 € Gebühren im Jahr kosten. Bei einigen Filialbanken sind es je nach Kontomodell auch etwas mehr. Über die Steuererklärung wird davon nur ein kleiner Teil als Werbungskosten zurückgeholt.
Angestellte, Studenten und Rentner können jährlich 16 € an Kontoführungsgebühren ohne Nachweis geltend machen, sofern es sich um ein kostenpflichtiges Girokonto handelt.
Unter Umständen kann es günstiger sein, zu einem gebührenfreien Girokonto bei einer Direktbank zu wechseln und auf die 16 € Pauschale zu verzichten.
Bei Unternehmern fallen die Kontoführungsgebühren in den Bereich der Betriebskosten. Sie dürfen alle Ausgaben, die für das Geschäftskonto entstanden sind, als Betriebsausgaben absetzen. Auch dann, wenn sie das Mehrkontenmodell nutzen, um ihre Finanzen besser im Blick zu haben.
FAQ
Wie viel Kontoführungsgebühren kann ich steuerlich absetzen?
Der Gesetzgeber sieht für die Kontogebühren einen Pauschbetrag von 16 € vor. Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Vermieter, die ein Geschäftskonto ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, dürfen einen höheren Betrag absetzen, wenn sie einen Nachweis erbringen. Die Kosten für das Konto gelten als Betriebsausgaben.
Wo trage ich die Kontoführungsgebühren in die Steuererklärung ein?
Arbeitnehmer, Rentner und Studenten geben die Kontoführungsgebühren in der Anlage N (Zeile 47 bis 49) ein. Gewerbetreibende tragen die Gebühren und sonstige Ausgaben für das Geschäftskonto in die Anlage EÜR unter dem Punkt „Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ (Zeile 66) ein.
Was passiert, wenn ich einen höheren Betrag in der Steuererklärung angebe?
Wenn du höhere Kontoführungsgebühren als 16 € im Jahr hast, besteht keine Möglichkeit, die Differenz geltend zu machen. Eine Ausnahme sind berufsbedingte Überweisungen, welche nachgewiesen werden müssen. Anders sieht es bei einem Geschäftskonto aus. Alle Kosten gelten als Betriebsausgaben. Du darfst sie vollständig in der Steuererklärung angeben.
Kann ich die Kreditkartengebühren steuerlich geltend machen?
Ja, aber nur, wenn du die Kreditkarte beruflich nutzt. Solltest du sie auch für private Zwecke einsetzen, dann kannst du die anfallenden Gebühren für die gewerbliche Nutzung trotzdem steuerlich absetzen. Als Nachweis reicht es in der Regel aus, wenn du Kopien der letzten Kreditkartenabrechnungen beifügst.
Wer darf mehr als 16 € geltend machen?
Vermieter, Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler, die das Girokonto ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen, dürfen mehr als 16 € in der Steuererklärung angeben. Die Kosten werden in die Anlage EÜR eingetragen. Vermieter nutzen hierfür die Anlage V.
Meine Kontoführungsgebühren sind viel höher. Was kann ich tun?
Wer zu hohe Kontoführungsgebühren für sein Girokonto bezahlt, sollte über einen Wechsel nachdenken. Inzwischen gibt es zahlreiche Direktbanken und Fintechs, die Konten mit günstigen Konditionen anbieten. Manche sind sogar kostenlos.
Ich habe als Unternehmer mehrere Geschäftskonten. Kann ich alle Gebühren angeben?
Wenn du als Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler ein Geschäftskonto führst, dann fallen die Kontogebühren in den Bereich der Betriebskosten. Angegeben werden dürfen Gebühren für Barabhebungen, Bareinzahlungen, Kontoauszüge und beleghafte sowie beleglose Überweisungsgebühren für das In- und Ausland. Ebenso kannst du die Jahresgebühren für deine Kreditkarten und Girocards sowie die Kreditzinsen steuerlich geltend machen.
Ich zahle als Arbeitnehmer über 16 € im Jahr für mein Konto. Gibt es eine Alternative, wie ich mehr absetzen kann?
Du kannst als Arbeitnehmer, Rentner und Student leider nicht mehr als 16 € in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt ein Girokonto, das teurer ist, nicht. Alternativ kannst du zu einem anderen Girokonto wechseln, das günstiger oder sogar kostenlos ist.
Kann ich die Kontoführungsgebühren auch dann als Werbekosten absetzen, wenn ich ein kostenloses Girokonto habe?
Nein, das ist nicht erlaubt. Wenn du ein kostenloses Girokonto führst, darfst du die Pauschale von 16 € nicht in der Steuererklärung angeben. Zwar empfehlen einige Online-Ratgeberseiten, die Pauschale dennoch anzugeben, weil der Fiskus keinen Nachweis verlangt. Allerdings gilt das als Betrug.
Wird das Finanzamt den Pauschbetrag in Kürze erhöhen?
Nein, eher nicht. Der nachweisfreie Betrag liegt seit mehreren Jahren bei 16 €. Zudem werden viele Girokonten immer günstiger. Daher ist nicht davon auszugehen, dass das Finanzamt den Pauschbetrag erhöht. Sollte dein Girokonto zu teuer sein, empfehlen wir dir, nach einem günstigeren oder kostenlosen Girokonto bei einer Direktbank zu suchen.
Welche Erfahrungen hast du mit dem Absetzen der Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung gemacht? Hat dein Finanzamt höher anfallende Kosten anstandslos akzeptiert? Oder musstest du Nachweise erbringen? Hinterlasse uns gerne dein Feedback in den Kommentaren. Wir freuen uns darauf!
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Als ich selbst ein neues Girokonto gesucht habe, wurde mir bewusst, wie unübersichtlich der Markt ist. Mit KontoGuru.de biete ich jedem eine Anlaufstelle, der sich über Bankprodukte informieren möchte. Reviews, Vergleiche und Ratgeber erstelle ich gemeinsam mit meinem Team. Unsere aktuellen Artikel geben einen Überblick über die Produkte von Filialbanken, Direktbanken und Fintechs. Eine Leidenschaft für Banking-Themen hatte ich schon immer und konnte im Wirtschaftsstudium tief in die Finanzwelt eintauchen.
Ich wusste nicht, dass man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen kann. In Deutschland zahlt man ja für jedes Konto das man hat, daher macht das Sinn. Ich werde das in meiner nächsten Erklährung berücksichtigen.
Hallo Anne,
vielen Dank für deinen Kommentar. Wir freuen uns immer, wenn wir erfahren, dass unsere Ratgeber echte Mehrwerte für unsere Leser bieten. Ohne Nachweis unter der Rubrik Werbungskosten können 16 Euro als Pauschbetrag abgezogen werden. Der gilt auch dann, wenn du dein Konto erst am 31. Dezember eröffnest. Bei einem kostenlosen Konto können jedoch diese 16 Euro leider nicht geltend gemacht werden.
Wusstest du, dass auch die Kosten für die Kreditkarte abzugsfähig sind? Leider nur dann, wenn du berufliche und private Ausgaben splitten kannst. Außerdem musst du nachweisen, dass du die Kreditkarte nur bei Auswärtstätigkeiten nutzt. Der Nutzungsanteil wird in Prozent ermittelt. Als Nachweise werden meist die Kreditkartenauszüge der letzten drei Monate akzeptiert. Du musst dann einfach deutlich machen, was beruflich bedingt war. Vielleicht eine weitere Option für dich?
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru
Ist schon eine geile Sache mit dem Finanzamt. Seit Jahren sinken die Zinsen aber das Finanzamt kassiert immer noch 6% Verzugs- etc. Zinsen. Es wird nicht an die allgemeine Situation angepasst. Warum sollten dann auch mehr Kontoführungsgebühren abzugsfähig sein? Der große Molloch will ja schließlich weitergefüttert werden. Und das nicht zu knapp.
Hallo Marco,
danke für deinen Kommentar. Leider wissen wir manchmal auch nicht, warum das Finanzamt nicht flexibler ist. Aber wir sagen uns immer, dass der Pauschbetrag von 16 Euro besser ist als nichts. Machst du dann noch eine Kreditkarte aus beruflichen Gründen steuerlich geltend, kannst du noch einmal weitere Kosten hereinholen. Ob diese Pauschale angehoben wird, darüber können wir nur spekulieren. Wahrscheinlich eher weniger. Schließlich tendieren immer mehr Bankkunden zu einem kostenlosen digitalen Konto – und dafür kann die Pauschale nicht angelegt werden.
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru
Ich habe Anlage-R und Anlage-N in beiden kann ich Werbungskosten eingeben. Ich habe als Werbungskosten die Kontoführungsgebühren und die Schulfahrkarte meiner Tochter, Wo ist es besser diese Werbungskosten einzutragen, in Anlage-R oder Anlage-N?
Hallo Wichert,
vielen lieben Dank für deinen Kommentar!
Wir weisen hiermit darauf hin, dass wir ein Finanzportal sind, welches Bürger über Bankkonten informiert und mittels Vergleichen bei der Suche nach einem neuen Girokonto hilft.
Dem Kommentar nach vermuten wir, dass du als Rentner nebenbei einer Arbeit nachgehst und deshalb zur Anlage R die Anlage N ebenfalls nutzt.
Wir dürfen dir bezüglich deiner Frage leider keine rechtliche Auskunft geben, da wir keine Steuerberater sind. Beachte deshalb folgende Empfehlungen als unverbindliche Information.
Schulfahrkarten zählen nicht zu den Werbungskosten. Du kannst sie weder in die Anlage N noch in die Anlage R eintragen.
Als Werbungskosten dürfen nur die eigenen beruflichen Kosten abgesetzt werden.
Da du als Rentner durch die Ausführung eines Minijobs Steuerfreiheit genießt, ist es dir ebenfalls nicht erlaubt, deine Fahrtkosten abzusetzen. Mehr Informationen findest du hier
https://www.taxman.de/steuer-wissen/detailseite/news-action/detail/steuer-wissen/besteuerung-von-rentnern-kann-ein-rentner-werbungskosten-geltend-machen.html.
Die Schulfahrtkarte deiner Tochter ist mit dem Kinderfreibetrag bereits abgegolten (Anlage Kind). Der Kinderfreibetrag liegt für die Jahre 2021 und 2022 bei 5.460 Euro.
In die Anlage R kannst du laut https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/rentner-was-duerfen-sie-als-werbungskosten-geltend-machen Werbungskosten für Aufwendungen zum Erwerb und Sichern sowie Erhalten der Renteneinnahmen geltend machen.
Das Finanzamt berücksichtigt eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Wenn du höhere Ausgaben hast, solltest du sie mittels Belegen oder Kontoauszügen einzeln nachweisen.
Absetzbar sind beispielsweise:
Die Rubrik zum Eintragen der Kontoführungsgebühren und anderen eben genannten Kosten lautet „Weitere Werbungskosten“, Zeile 37 bis 38.
Die Anlage N füllst du dann aus, wenn du Werkspensionär oder Beamter im Ruhestand bist.
Hier bekommst du nähere Informationen: https://www.biallo.de/recht-steuern/news/steuererklaerung-anlage-r/.
Um sicherzugehen, empfehlen wir dir, dich an einen Steuerberater zu wenden.
Herzliche Grüße,
Alessia von KontoGuru